Großer Sieg für die Kleinen

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht dem Berliner Politikbetrieb eine satte Rüge erteilt. Diesmal wegen der erst vor einigen Monaten beschlossenen Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl.

Dabei ist der Richterspruch selbst keineswegs unproblematisch. Und die Frage, wie wenig oder wie viel Demokratie es braucht, damit sie ordentlich funktionieren kann, auch noch nicht hinreichend beantwortet.

Im Grundsatz besteht natürlich die Gefahr der Zersplitterung, wenn auch kleinste Parteien Abgeordnete entsenden können. Im Europa-Parlament sind allerdings schon heute mehr als 160 Parteien vertreten. Auf ein paar zusätzliche wird es da kaum ankommen. Zumal es in Straßburg ja auch keine klassischen Fraktionen gibt, die sich der Unterstützung einer Regierung verschrieben haben. Zudem war es für Mini-Gruppierungen immer von großem Nachteil, wegen der Drei- oder Fünf-Prozent-Hürde praktisch von vornherein chancenlos zu sein: Gute Kandidaten lassen sich so kaum finden, und die Wähler halten ihre Stimme für verschenkt.

Mit dem Karlsruher Richterspruch verändert sich diese Situation fundamental. Denn bei 96 Abgeordneten, die Deutschland in Straßburg stellt, genügt künftig rund ein Prozent der Stimmen, um ins Europa-Parlament einzuziehen. Das ist die neue Hürde, mit der sich die Aussichten der Kleinen natürlich erheblich verbessern und die auch einem gesellschaftlichen Trend Rechnung trägt: der wachsenden Individualisierung und der nur noch mäßigen Bindungskraft der großen Volksparteien.

Vor diesem Hintergrund muss das Urteil dann auch zu einer Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen führen. Beim jüngsten Urnengang waren immerhin rund 15 Prozent der Stimmen unter den Tisch gefallen, weil sie sich auf Parteien verteilten, die unter dieser Marke blieben. "Verlorene Stimmen" also, von denen aber die größeren Parteien profitierten - ihnen wurden sie am Ende zugeschlagen. Angesichts dieser Entwicklung macht es schon Sinn, über eine niedrigere Hürde nachzudenken. Ist die Demokratie im Land doch inzwischen so gefestigt, dass sie eine größere Anzahl von Parteien im Bundestag durchaus aushalten würde.

Allerdings sollten sich die Anhänger kleiner Gruppierungen trotzdem nichts vormachen. Der demokratische Parteienstaat funktioniert über die Bildung parlamentarischer Fraktionen und Koalitionen. Voraussetzung dafür sind gemeinsame politische Grundüberzeugungen ihrer Mitglieder, mindestens die Fähigkeit zum Kompromiss. Viele Kleinstparteien sind dazu nicht fähig, weil zu radikal. Ein Votum für einflusslose Einzelkämpfer aber würde am Ende genauso zur "verlorenen Stimme" wie diejenige, die per Fünf-Prozent-Hürde aussortiert wird.

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