Gelsenkirchen Größeres Gartenhaus muss genehmigt werden
Gelsenkirchen · Ein Gartenhaus, das mehr als 30 Kubikmeter umbauten Raum umfasst, muss von der Kommune genehmigt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Az.: 6 K 3801/11). Das gilt unabhängig davon, dass ein Mitarbeiter der Kommune angeblich von dessen Existenz wusste, aber nichts dagegen unternommen hat.
08.02.2018
, 20:23 Uhr