Gelsenkirchen Größeres Gartenhaus muss genehmigt werden

Gelsenkirchen · Ein Gartenhaus, das mehr als 30 Kubikmeter umbauten Raum umfasst, muss von der Kommune genehmigt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Az.: 6 K 3801/11). Das gilt unabhängig davon, dass ein Mitarbeiter der Kommune angeblich von dessen Existenz wusste, aber nichts dagegen unternommen hat.

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