Gericht untersagt vorbehaltliche Änderung von Flugzeit

Celle. Reiseveranstalter dürfen sich nach einem Gerichtsurteil im Kleingedruckten ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig nicht mehr Änderungen der Flugzeiten vorbehalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied in einem gestern bekannt gemachten Urteil, dass solche Klauseln unwirksam sind

Celle. Reiseveranstalter dürfen sich nach einem Gerichtsurteil im Kleingedruckten ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig nicht mehr Änderungen der Flugzeiten vorbehalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied in einem gestern bekannt gemachten Urteil, dass solche Klauseln unwirksam sind. Damit gab das Gericht einem Unterlassensbegehren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen unverbindliche Flugzeiten statt. Die fraglichen Klauseln sagen aus, dass die Flugzeiten jederzeit ohne Begründung geändert werden könnten. Neue Flugzeiten führten aber zu einer Änderung der vertraglichen Leistung (Az 11 U 82/12). dapd

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