Gericht schlägt in Bayern-LB-Prozess Vergleich vor

München. In dem Zivilprozess um das Milliardendesaster der Hypo Group Alpe Adria, (HGAA) das der Bayern-LB 3,7 Milliarden Euro Verlust bescherte, hat das Landgericht München gestern einen Vergleich über 25 Millionen Euro Schadenersatz vorgeschlagen. Die Bank hatte 200 Millionen Euro von acht Ex-Vorständen gefordert, wobei die Richter nur zwei der Vorstände für haftbar halten

München. In dem Zivilprozess um das Milliardendesaster der Hypo Group Alpe Adria, (HGAA) das der Bayern-LB 3,7 Milliarden Euro Verlust bescherte, hat das Landgericht München gestern einen Vergleich über 25 Millionen Euro Schadenersatz vorgeschlagen. Die Bank hatte 200 Millionen Euro von acht Ex-Vorständen gefordert, wobei die Richter nur zwei der Vorstände für haftbar halten. Die Bayern-LB hatte die österreichische HGAA im Jahr 2007 auch auf Druck der damaligen CSU-Regierung unter Ministerpräsident Edmund Stoiber gekauft, um stärker auf dem osteuropäischen Markt aktiv zu werden. Wegen hoher Verluste und unkalkulierbarer weiterer Risiken gab die Bayern-LB die Bank aber Ende 2009 an Österreich zurück. Das Geschäft kostete den bayerischen Steuerzahler 3,7 Milliarden Euro.Das Gericht um die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang regte in dem Vergleich an, nur von Ex-Bankchef Werner Schmidt und dem ehemaligen Risikovorstand Gerhard Gribkowsky Schadenersatz zu fordern. Außerdem solle nur von einer leichten Fahrlässigkeit ausgegangen werden - statt von grober Pflichtverletzung. Alle übrigen sechs Ex-Vorstände seien unter anderem deshalb nicht zu belangen, weil die Bayern-LB mit einem Teil von diesen selbst Auflösungsvereinbarungen zu ihren Verträgen geschlossen habe. Damit seien wahrscheinlich weitere Forderungen aussichtslos. Eine Entscheidung, ob der Vergleich zu Stande kommt, steht aber noch aus.

Sowohl die Bayern-LB als auch die Vertreter der Ex-Vorstände äußerten sich gestern nicht dazu, ob sie dem Vorschlag zustimmen wollen. afp

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