Gericht lehnt Verbot von Werbungskostenabzug für Ausbildung ab

München · Kosten für die Berufsausbildung müssen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) von der Einkommensteuer absetzbar sein. Ein Verbot des Werbungskostenabzugs für derartige Aufwendungen ist nach Einschätzung des BFH verfassungswidrig.

Die Aufwendungen seien als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen, erklärte das höchste Steuergericht gestern in München . Es legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Ehemalige Studenten sowie Piloten, die sich auf eigene Kosten in Höhe von rund 70 000 Euro zu Flugzeugführern hatten ausbilden lassen, hatten geklagt. Das 2011 geänderte Einkommenssteuergesetz schließt Aufwendungen für die erste Berufsausbildung aber vom Werbungskostenabzug aus (Az.: VI R 2/12, VI R 8/12 u.a.).

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