Leserbrief Urteil zum Wanderer-Tod Gerechtes Urteil zum Wanderer-Tod

Leserbrief von H. Herrmann

Ob es sich um eine Wanderung auf einem „Premiumwanderweg“ oder die Nutzung einer Fußgängerbrücke handelt; der Nutzer muss davon ausgehen, dass sicherheitsrelevante Teile in Ordnung sind. Oder sollte man sie weglassen, um das Bewusstsein zu schärfen? Nach SZ-Berichten war das Geländer unfachmännisch angebracht. Die Witwe und ihre Angehörigen haben mein vollstes Mitgefühl. Das Urteil  zum Tod des Wanderers kann ich nachvollziehen. Ich hoffe, dass dem Leserbriefschreiber Holger Herrmann so etwas niemals widerfährt. Von der Veröffentlichung solch pietätloser Leserbriefe sollte die SZ Abstand nehmen.

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