Gerangel um Hypo Real Estate geht weiter

Berlin/München. US-Investor J.C. Flowers will nicht ohne weiteres beim maroden Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) aussteigen und lässt es auf eine Enteignung ankommen

Berlin/München. US-Investor J.C. Flowers will nicht ohne weiteres beim maroden Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) aussteigen und lässt es auf eine Enteignung ankommen. Trotz des Übernahmeangebots des Bundes vom Donnerstag, das zehn Prozent über dem Mindestpreis liegt und so den HRE-Aktionären den Ausstieg schmackhaft machen soll, signalisierte Flowers, weiter an Bord bleiben zu wollen. Der Bund will die Bank möglichst ganz übernehmen. Sollten die Aktionäre nicht auf das Angebot von 1,39 Euro je Aktie eingehen, will der Bund die Bank verstaatlichen - dann aber zum gesetzlichen Mindestpreis von 1,26 Euro. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin teilte dazu mit: "Das Angebot ist die Gelegenheit für die HRE-Aktionäre, zu einem attraktiven Preis aus ihrem Investment auszusteigen."An der Börse stieg der HRE-Kurs bis zum Schluss des elektronischen Handels am Donnerstag um 15 Prozent auf 1,38 Euro und erreichte damit fast die Höhe des Angebots des Bundes. Flowers, der noch 22 Prozent kontrolliert, sagte zwar eine Prüfung des Angebots zu. Ein Sprecher meinte jedoch: "Das Thema ist offen. Aber die Präferenz ist, im Unternehmen zu bleiben." Flowers könne die Bank und die Bundesregierung bei der Sanierung der HRE unterstützen. Die Bundesregierung zeigte sich entschlossen, notfalls zu enteignen, will diesen Schritt aber vermeiden. Der Bund strebt über den SoFFin eine Komplettübernahme der HRE an, um die bereits in das Finanzunternehmen geflossenen Steuergelder in Höhe von rund 90 Milliarden Euro optimal schützen zu können. Es gibt den Angaben zufolge aber keine Mindestannahmeschwelle.Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) empfahl den Aktionären, das Übernahmeangebot des Bundes anzunehmen. Es sei mangels Alternativen attraktiv. Sowohl aus der Union als auch aus der FDP kamen zustimmende Äußerungen zu dem Angebot des Bundes. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle verteidigte das Gesetz zur Enteignung von Bank-Aktionären. Artikel 14 des Grundgesetzes spreche "ausdrücklich von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums" und sehe "auch die Möglichkeit der Enteignung" vor, so Voßkuhle zum "Hamburger Abendblatt". dpa

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