Geltendes Recht darf nicht versanden

Inklusion Geltendes Recht darf nicht versanden Zum Artikel „Bildungsminister will umstrittene Inklusion verschieben” (Ausgabe vom 1./2.

März)

Wer meint, Inklusion könne man verschieben wie einen unleidigen Termin, kennt die UN-Behindertenrechtskonvention nicht und setzt sich über geltendes Recht hinweg. Inklusion ist auch nicht auf Schule beschränkt, sondern meint einen rechtsverbindlichen gesellschaftlichen (Umdenkungs-)Prozess, der letztlich die Vielfalt menschlichen Lebens ohne die Unterscheidung "behindert/nichtbehindert" als eine gesellschaftliche Tatsache wahrnimmt und Zug um Zug die Voraussetzungen schafft, dass diese Vielfalt gelebt werden kann. Von allen. Menschen sind nicht behindert, sondern werden von der Mitwelt behindert, wie es der Kultusminister vorlebt!

Thomas Schwarz, Riegelsberg

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort