Gebäudeversicherung: Pflicht für Hausbesitzer

Ist die Gebäudeversicherung überall in Deutschland Pflicht?Antwort: Früher war die Gebäudeversicherung, die auch den Schutz vor Feuer einschließt, in manchen Teilen Deutschlands Pflicht. Das ist inzwischen nicht mehr so. "Allerdings sollte jeder Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung haben

Ist die Gebäudeversicherung überall in Deutschland Pflicht?Antwort: Früher war die Gebäudeversicherung, die auch den Schutz vor Feuer einschließt, in manchen Teilen Deutschlands Pflicht. Das ist inzwischen nicht mehr so. "Allerdings sollte jeder Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung haben. Diese zählt zu den wichtigsten Policen für Immobilien", erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende beim Bund der Versicherten. Wie hoch sind die Kosten?Antwort: Die Beiträge hängen von der jeweiligen Region und dem dortigen Risiko für Schäden durch Grund-, Hochwasser- oder Blitzeinschläge sowie Hagel ab. Wer zusätzlich eine so genannte Elementarschaden-Versicherung haben möchte, muss mehr zahlen. Diese Police deckt Schäden nach großen Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutschen, Erdbeben, Lawinen oder Wirbelstürmen ab. Das Problem: In besonders gefährdeten Regionen für derartige Naturkatastrophen wird eine solche Versicherung schwer zu bekommen sein oder nur zu einem extrem hohen Preis. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.Muss die Versicherung informiert werden, wenn beispielsweise das Dachgeschoss ausgebaut wird?Antwort: Ja, unbedingt - denn ein Gebäude wird immer zu dem Zeitpunkt versichert, an dem es gekauft oder neu gebaut wurde. Viele denken jedoch nicht daran, dass die Police im Laufe der Jahre immer mal wieder angepasst werden muss. Also beispielsweise, wenn ein Anbau wie ein Wintergarten an das Haus kommt oder das Gebäude aufgestockt wird. Auch eine neue Heizungsanlage oder Photovoltaik auf dem Dach zählen dazu. Wenn das Gebäude beschädigt wird, wer ist dann in der Beweispflicht?Antwort: Es muss immer der Versicherungsnehmer beweisen, dass ihm der Schaden wirklich entstanden ist. "Das ist auch richtig so und im Sinne der Versicherten-Gemeinschaft, sonst wäre der Missbrauch groß", sagt Lilo Blunck. Bei Sturmschäden ist es daher besonders wichtig, die Windgeschwindigkeit anzugeben, denn viele Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Dies lässt sich am besten an Hand eines Zeitungsartikels oder durch die Daten des Wetteramtes belegen. Auch Fotos von den Schäden der umliegenden Gebäude können bei der Beweisführung sicherlich helfen.

HintergrundKündigung: Die Kündigungsfrist bei einer Gebäudeversicherung beträgt drei Monate. Wenn also beispielsweise die Police an einem 1. November abgeschlossen wurde, dann muss das Kündigungsschreiben drei Monate vorher beim Versicherer eingegangen sein. masch

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