Gaskunden bekommen Geld für ungültige Preiserhöhungen zurück

Hamburg · Als „Wärmemarktklausel“ hatten die Energieversorger ein Recht bezeichnet, einseitig die Preise zu erhöhen. Die Gerichte haben dieser Selbstbedienung ein Ende gesetzt.

Viele private Gaskunden erhalten einem "Spiegel"-Bericht zufolge in diesen Tagen Erstattungen für zu hohe Abrechnungen. Zum Teil solle es sich dabei sogar um Rückzahlungen in vierstelliger Höhe handeln, schreibt das Nachrichtenmagazin. Bundesweit hätten sich Kunden nach Aufrufen von Verbraucherschützern gegen die sogenannte Wärmemarktklausel zur Wehr gesetzt. Damit wollten sich Energieversorger wie Eon oder RWE das Recht vorbehalten, bei bestimmten Kunden den Gaspreis einseitig erhöhen zu können.

In zwei groß angelegten Klageverfahren von Verbraucherschützern und Verbänden haben Hamburger Gerichte nach Informationen des Magazins nun rechtskräftig entschieden, dass die von Deutschlands größtem Energiekonzern Eon vorgenommenen Preisänderungen ungültig sind. Das Unternehmen habe einem Vergleich zugestimmt, heißt es weiter.

Bereits 2013 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass in RWE-Sonderverträgen eine Klausel zur Preisgestaltung unwirksam ist. Laut "Spiegel" haben Sondervertragskunden drei Jahre Zeit, ihre Rückforderungsansprüche geltend zu machen.

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