Garage und Carport bauen im Saarland

Je nach Größe und Standort dürfen Garagen oder Carports im Saarland auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Im Paragraph 61 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) sind verfahrensfreie Bauvorhaben aufgeführt, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen.

Dazu gehören auch Garagen oder Carports, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Die Garage ist eingeschossig, die Bruttogrundfläche beträgt maximal 36 Quadratmeter. Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal drei Meter m über der Geländeoberfläche. Die Garage wird im Innenbereich errichtet. Auch wenn die Garage oder der Carport genehmigungsfrei sind, muss der Bauherr vorab eine Anfrage beim Bauamt bzw. der Gemeinde stellen. Die Gemeinde entscheidet über die Freistellung. Meldet Sie sich nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen, darf ohne weitere Genehmigung begonnen werden. Ist ein Bauantrag nötig, darf der Baubeginn erst erfolgen, wenn die Genehmigung erteilt ist. Nach Einreichung des Antrags hat das Bauamt drei Monate Zeit. Die Frist beginnt mit Einreichung der vollständigen Unterlagen. red

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