Für Steuersünder wird es eng

Saarbrücken · Saarländer, die unversteuertes Geld in Luxemburg deponiert haben, sollten möglichst schnell Selbstanzeige erstatten. Das raten Experten. Die Banken im Großherzogtum seien auf ein Saubermann-Image aus.

Allmählich wird es eng. Reuige Steuersünder, die unversteuertes Geld bei ausländischen Banken liegen haben, "sollten die Flucht nach vorn antreten". Das rät Thomas Rand, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Dillinger Kanzlei Rand & Woll. "Es hilft nur noch eine Selbstanzeige." In der Schweiz läuft die "Aktion Saubermann" bereits in großem Stil. Bald soll der automatische Datenaustausch zwischen den schweizerischen und deutschen Behörden eingerichtet werden.

Doch das "Steuerparadies" der Saarländer ist seltener die Schweiz, sondern Luxemburg. "Auch im Großherzogtum wird es zu diesem Verfahren kommen", meint David Altmeier, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Saarbrücker Kanzlei Stiebel & Altmeier. Ähnlich wie die Banken in der Schweiz würden auch die Kreditinstitute im Großherzogtum inzwischen die Kunden zum Nachweis drängen, "dass sie die Erträge aus ihrem in Luxemburg deponierten Vermögen in Deutschland versteuert haben", sagt Altmeier. Wenn dies nicht möglich sei, "verschicken Institute Schecks, die man dann in Deutschland einlösen muss", weiß der Saarbrücker Steuerprofi. "Dann kann man sehen, wie man an sein Geld kommt." Wenn die Leute mit dem Scheck zu einer deutschen Bank gehen, müssten sie den Nachweis führen, woher das Geld stammt. Wenn sie das nicht können, "werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit der Geldwäsche angezeigt".

Es gibt keine genauen Zahlen, wie viel Schwarzgeld Saarländer noch in Luxemburg deponiert haben. "Doch es dürften noch Millionen Euro sein", schätzt Michael Deeken, Vorstand der Saarbrücker Vermögensverwaltungs-Gesellschaft Alt-Bayern. Es seien längst nicht alle Millionäre, "sondern auch Anleger mit einem Depot-Volumen von 100 000 oder 200 000 Euro". "Vor mir sitzen oft Angestellte, Rentner oder Unternehmer im Ruhestand", erzählt Thomas Rand. Häufig hätten sie beispielsweise eine Erbschaft ins Großherzogtum transferiert und auf die Erträge in Deutschland keine Steuern gezahlt, oder man habe sich sogar die Erbschaftsteuer "gespart".

Alle, die sich zu einer Selbstanzeige entschlossen haben, "sollten alle relevanten Bank-Unterlagen in eine Tasche packen und einen Termin bei einem Spezialisten für Steuerangelegenheiten vereinbaren", raten die Experten. Mit einem solchen Fachmann sollte geklärt werden, "ob und wie nachzuversteuern ist". Denn auch hier könnten Fehler gemacht werden. Es genüge nicht, wenn sich nur ein Depotinhaber selbst anzeigt. "Bei Depots von Eheleuten müssen beide eine Selbstanzeige stellen", sagen die Experten. Außerdem sei die Selbstanzeige unwirksam und könne nicht mehr aufleben, "wenn der Betroffene nur Teile der Wahrheit auf den Tisch legt und Vermögenswerte verschweigt".

Prominente Fälle wie die Causa Uli Hoeneß sind nicht ohne Wirkung geblieben. 260 Saarlander haben bislang im Jahr 2013 Selbstanzeige erstattet. Im ganzen Jahr 2012 waren es nur 62 reuige Steuersünder.

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HintergrundUnversteuertes Geld aus dem Ausland kann man nur noch schwer in Deutschland anlegen. Das Geldwäschegesetz aus dem Jahr 1993 wurde in den Folgejahren mehrmals verschärft. Wer bei einer Bank mehr als 15 000 Euro "abgeben" will - egal ob in bar oder in anderer Form (Edelmetalle, Wertpapiere oder Schecks) -, muss detailliert darlegen, woher dieses Geld stammt. low

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