Leserbrief Urteil zum Tod eines Wanderes Für mich war das Leichtsinn

Urteil zum Wanderer-Tod

Da ich die Absturzstelle des Wanderes von einigen Wanderungen auf dem Bergener selbst kenne, kann ich das Urteil des Gerichtes nicht nachvollziehen. Wer sich an ein dünnes Birkengeländer mit einem klar erkennbaren Abhang dahinter anlehnt, handelt grob fahrlässig. Jeder Spaziergänger oder Wanderer sollte sich beim Rückwärtsgehen aufs Dahinter vergewissern. Der Unfall ist tragisch, aber die Mitarbeiter der Gemeinde Losheim zur Verantwortung zu ziehen, finde ich dreist. Ich möchte die Mitarbeiter frei von Schuld sprechen, da man diese für den Leichtsinn eines Wanderes nicht zur Rechenschaft ziehen sollte.

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