Freibeträge für nahe Verwandte steigen stark

Wird die Erbschaftsteuer höher oder niedriger?Antwort: Das hängt von Umfang und Zusammensetzung des Vermögens und von dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erben ab

Wird die Erbschaftsteuer höher oder niedriger?Antwort: Das hängt von Umfang und Zusammensetzung des Vermögens und von dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erben ab. Die Steuerfreibeträge für die engsten Angehörigen werden nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf erhöht, (für Ehegatten auf 500000 Euro für jedes Kind von jedem Elternteil auf 400000 Euro und für Enkel auf 200000 Euro). Allerdings werden künftig Immobilien mit den tatsächlichen Wert der Steuer unterworfen, was in vielen Fällen fast zu einer Verdoppelung der Bewertung führt. Auch werden die Steuersätze für Geschwister sowie für Neffen und Nichten und weiter entfernte Verwandte erheblich, nämlich auf 30 Prozent, angehoben. Wann tritt die Erbschaftsteuer-Reform in Kraft?Antwort: Das bisherige Gesetz gilt nur noch bis Ende 2008. Der Gesetzgeber kann aber auch schon früher reagieren. Derzeit wird in der Großen Koalition verhandelt.Muss mein Sohn Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich ihm mein Haus übertrage?Antwort: Grunderwerbsteuer fällt bei Grundstücksgeschäften zwischen Verwandten in gerader Linie (Kinder - Eltern - Großeltern) nicht an, ebenso wenig bei Geschäften unter Ehegatten, bei Geschäften zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern und bei der Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft.Soll ich mein Haus jetzt auf die Kinder übertragen?Antwort: Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab: Familiäre Situation, Zusammensetzung des Vermögens, Wohnsituation der Eltern und der Kinder, finanzielle Situation der Kinder, Zukunftspläne der Eltern usw. Alle diese Fragen sollten in einem offenen Gespräch mit Ihrem Notar eingehend erörtert werden. Die Entscheidung sollte jedoch niemals ausschließlich von steuerlichen Erwägungen abhängen.Welche Gründe sprechen für die Übertragung auf die Kinder?Antwort: Durch die Übertragung wird der jüngeren Generation der Start in ein eigenständiges Familien- oder Berufsleben erleichtert. Auch können Erbfolgen bereits zu Lebzeiten vorweggenommen werden und so Streitigkeiten vermieden werden. Bei größerem Vermögen können durch rechtzeitige Übertragungen eine Menge Steuern gespart werden. Aber auch dann, wenn die jungen Leute Investitionen in das elterliche Haus vornehmen wollen, ist eine Übertragung sinnvoll, um eine Grundlage für die Investition zu schaffen. In manchen Fällen kann durch eine rechtzeitige Übertragung vermieden werden, dass der Sozialhilfeträger, etwa bei Eintritt eines Pflegefalles, auf die Immobilie zugreift. < wird fortgesetzt

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