Leserbrief Nationalhymne Frau Krämer muss Krämerin heißen

  Als Frauen 1911 den ersten Frauentag feierten, war es üblich, Unverheiratete mit „Fräulein“ anzusprechen. So beginnen Sie Ihren Leitartikel, Frau Desgranges. Inzwischen habe sich ein Wechsel von „Fräulein“ zu „Frau“ vollzogen, was Sie begrüßen. Habe ich diesen Wechsel nicht mitbekommen? Ich erdreiste mich, zu meiner viereinhalbjährigen Enkelin hin und wieder „Fräulein“ zu sagen. Zu Ihrer Beruhigung: Sie hat sich bislang nicht beklagt. Sie plädieren auch für die geforderte Änderung zum geschlechterneutralen Text in der Nationalhymne. Strebt die Frau Gleichstellungsbeauftrage weitere Änderungen an, die auch als diskriminierend empfunden werden könnten? In Zeiten gleichgeschlechtlicher Ehe kann kaum von „Muttersprache“ die Rede sein, wenn einem Baby von zwei in Ehe lebenden Männern die Sprache vermittelt wird. Hieße es dann „Vatersprache“, wäre das rein biologisch auch falsch. Gleiches gilt für ein Kind, das von zwei Frauen adoptiert wird. Auch hier ist der Begriff „Muttersprache“ vom Biologischen her nicht korrekt. Ich schlage vor, „Muttersprache“ durch „Landessprache“ zu ersetzen. Jedoch wäre es sinnvoll, zu klären, was „Landessprache“ ist: Saarländisch, Pfälzisch, Bayrisch…? Lobende Worte richten Sie an die streitbare Frau Marlies Krämer aus Sulzbach. Ja, auch ich unterstütze deren Kampf um das fehlende „in“, erlaube mir aber die Anmerkung: Der Begriff „Krämer“ ist laut Duden ein Substantiv, maskulin und zum Beispiel ein Händler oder Kaufmann. Da es auch Händlerinnen und Kauffrauen gibt, ist dem puren „Krämer“ leider nicht zweifelsfrei zu entnehmen, ob es sich hier um Männlein oder Weiblein handelt. Daher empfehle ich Frau Krämer, wenn sie schon dabei ist, zu klagen, auch dafür zu klagen, ihre männliche Bezeichnung „Krämer“ in „Krämerin“ ändern zu können. Ich denke, die Krämer dieser Welt können es verschmerzen, wenn ihnen eine „Krämerin“ abhanden kommt.

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