Kommentar Foulspiel aus Bayern

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. Damit ist gemeint, dass der Gebrauch des  Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen, sondern ihm vielmehr zugutekommen soll. Das scheint man bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) vergessen zu haben.

Umso bedauerlicher, da es sich bei der BVK um eine Behörde handelt, die dem dortigen Innenministerium unterstellt ist, was sie in besonderer Weise zur Beachtung von Recht und Gesetz verpflichtet. Dass die Saarbrücker Diskonto-Passage wegen offensichtlich hoher Mieten nach und nach verwaist, ist aber nicht in unser aller Gemeinwohl. Saarbrücken ist nicht München, die Kaufkraft ist nicht vergleichbar. Wir aber müssen miterleben, wie die Gier einer bayerischen Behörde unsere Innenstadt kaputtmacht. Ein klares Foulspiel. Natürlich darf auch eine Behörde unternehmerisch tätig sein. Dann aber bitte so, wie es das Grundgesetz vorsieht. Alles andere ist fahrlässig und verantwortungslos.

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