Feiertage zählen bei Schichtarbeitern als Urlaub

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Hoffnung auf mehr Freizeit für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst zunichtegemacht. Wer im Schichtplan zur Arbeit eingeteilt ist und an einem solchen Tag freihaben will, muss einen Urlaubstag opfern - auch wenn es sich um einen Feiertag handelt. Das entschied gestern der Neunte Senat (9 AZR 430/11)

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Hoffnung auf mehr Freizeit für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst zunichtegemacht. Wer im Schichtplan zur Arbeit eingeteilt ist und an einem solchen Tag freihaben will, muss einen Urlaubstag opfern - auch wenn es sich um einen Feiertag handelt. Das entschied gestern der Neunte Senat (9 AZR 430/11). Eine andere Möglichkeit sehe der heutige Tarifvertrag nicht vor. Damit hatte ein Beschäftigter des Flughafens Münster/Osnabrück vor den obersten deutschen Arbeitsrichtern keinen Erfolg. dpa

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