Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucher

Luxemburg. Verbraucher können feste Gewinnzusagen auch ausländischer Unternehmen in ihrem Heimatland einklagen. Das geht aus einem gestern verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor (Az: C-180/06). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Urteil. Meist sei es allerdings schwierig, an die Firma auch tatsächlich heranzukommen

Luxemburg. Verbraucher können feste Gewinnzusagen auch ausländischer Unternehmen in ihrem Heimatland einklagen. Das geht aus einem gestern verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor (Az: C-180/06). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Urteil. Meist sei es allerdings schwierig, an die Firma auch tatsächlich heranzukommen. Nach deutschem Recht müssen Unternehmen, die bei Verbrauchern den Eindruck eines Gewinns erwecken, diesen Preis dann auch leisten. Eine Frau in Österreich hatte von der Aachener Firma "Schlank und Schick" ein Gewinnversprechen über 20 000 Euro erhalten. Als die Auszahlung ausblieb, zog die Frau in Österreich vor Gericht. Auf Nachfrage des Oberlandesgericht Wien urteilte der EuGH dass das europäische Sonderrecht für Verbraucherverträge, das eine Klage am Wohnort vorsieht, anwendbar ist. Ein Verbrauchervertrag komme zustande, wenn die Firma ein klares Gewinnversprechen abgebe und der Verbraucher dies nach den Bedingungen der Firma annehme. afp

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