Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern gleich zwei Urteile zugunsten der Fluggäste gesprochen. So haben die Richter im Falle von verlorenem Gepäck die Schadenersatzansprüche verbessert

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern gleich zwei Urteile zugunsten der Fluggäste gesprochen. So haben die Richter im Falle von verlorenem Gepäck die Schadenersatzansprüche verbessert. So besteht Anspruch auf Schadenersatz jeweils für den einzelnen Reisenden, auch wenn sich Gegenstände im Koffer eines Mitreisenden befanden oder wenn das eigene Gepäck von einem Mitreisenden aufgegeben wurde. (Az: C-410/11)Auch können Flugpassagiere Entschädigungen wegen gestrichener oder verspäteter Flüge nun noch bis zu drei Jahre später einklagen. Nach dieser Frist gelten die jeweils nationalen Verjährungsfristen (Az: C 139/11). Wenn Flüge kurzfristig gestrichen oder Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein je nach Entfernung pauschalierter Schadenersatz zwischen 250 und 600 Euro zu.

In Deutschland greift die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dies entspreche zumindest bei der Lufthansa auch der bisherigen Praxis, sagte ein Unternehmenssprecher. afp

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