Leserbrief EuGH setzt Kirchenrecht Grenzen Warum gibt es das Kirchenrecht?

„EuGH setzt Kirchenrecht Grenzen“, SZ vom 12. September

Man kann sich nur wundern, dass unser Staat die katholische Kirche einen Staat im Staate sein lässt. Was ist Kirchenrecht überhaupt, aus welchem Grund besteht es? Nach Kirchenrecht ist etwa die Ehe unauflöslich, es sei denn, sie wird von der Kirche annulliert, obwohl vor Eheschließung ein Priester alles prüft und ein Eheprotokoll erstellt. Ein Widerspruch schlechhin. Das Annullierungsverfahren ist ein menschenverachtendes Prozedere, für katholisch erzogene Menschen nicht nachvollziehbar. Hat man dies mal selbst erfahren, kann man nicht mehr ruhigen Gewissens Mitglied der katholischen Kirche sein.

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