EU stärkt die Rechte von Fluggästen

Brüssel. Am Flughafen gestrandet, Anschlussflug verpasst, ohne Betreuung durch die Gesellschaften sitzen gelassen - solche Schicksale von Fluggästen will die EU-Kommission nicht mehr hinnehmen

Brüssel. Am Flughafen gestrandet, Anschlussflug verpasst, ohne Betreuung durch die Gesellschaften sitzen gelassen - solche Schicksale von Fluggästen will die EU-Kommission nicht mehr hinnehmen. Neun Jahre nach der Einführung der Fluggast-Rechte 2004 hat man in Brüssel Bilanz gezogen und festgestellt: "Im EU-Recht sind zwar starke Fluggast-Ansprüche verankert, aber die Reisenden haben große Schwierigkeiten, diese auch geltend zu machen", sagte Verkehrskommissar Siim Kallas gestern in Brüssel. Jetzt wird nachgebessert. Denn die Zahlen sind tatsächlich dramatisch. Rund ein Fünftel aller Passagiere, die sich mit Regressansprüchen an ihre Airline wandten, erhielten nicht mal eine Antwort. Ein Viertel derjenigen, die von Flugausfällen oder Verspätungen betroffen waren, wurde keine anderweitige Beförderung angeboten.Kallas schlägt deutliche Verschärfungen vor: So muss eine Gesellschaft beispielsweise binnen 30 Minuten nach geplanter Abflugzeit über Grund und Umfang der Verspätung informieren. Wer innerhalb der EU oder höchstens 3500 Kilometer auf einer internationalen Strecke unterwegs ist, hat nach fünfstündigem Warten Anspruch auf finanziellen Ausgleich, der bis zu 600 Euro gehen kann. Bei Entfernungen bis zu 6000 Kilometer darf die Geduld neun Stunden lang strapaziert werden, darüber hinaus wird eine Wiedergutmachung nach zwölf Stunden fällig. Für die Bemessung der Entschädigung gilt künftig nicht mehr die tatsächliche Abflugzeit, sondern die Ankunft am Ziel. Damit kommt die Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtes vor wenigen Tagen nach.

Klar ist nunmehr auch, welche Fälle als "außergewöhnliche Umstände" gelten, bei denen die Airlines frei von Ansprüchen sind. Schnee-Katastrophe, Orkan, Sturzregen, aber auch ein Fluglotsenstreik - das seien Situationen, auf die die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben.

Zu den neuen Auflagen gehört auch die Verpflichtung, Beschwerdeformulare online und mit Mail-Adresse versehen bereitzuhalten. Kallas ist davon überzeugt, dass jetzt alle Unklarheiten beseitigt sind. dr

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort