EU-Gericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern
Luxemburg · Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen tarifvertraglichen Mindestlohn - auch wenn sie zusätzlich vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden (Az.
08.11.2013
, 00:00 Uhr
C-522/12). Anders ist es bei Einmalzahlungen: Sie können Teil des Mindestlohns sein. Dies hängt aber von den einzelnen Regelungen im Tarifvertrag ab. Im konkreten Fall hatte ein Hallenreiniger der zur Deutschen Bahn gehörenden DB Services GmbH geklagt.