EU-Gericht stärkt Rechte von Aktionären

Luxemburg. Gute Nachricht für Aktionäre: Börsennotierte Konzerne müssen nach einem EU-Urteil wichtige Entscheidungen früher öffentlich machen - und zwar schon, wenn die Weichen dafür gestellt werden. Mit diesem Urteil im Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp im Jahr 2005 (Az

Luxemburg. Gute Nachricht für Aktionäre: Börsennotierte Konzerne müssen nach einem EU-Urteil wichtige Entscheidungen früher öffentlich machen - und zwar schon, wenn die Weichen dafür gestellt werden. Mit diesem Urteil im Rechtsstreit über den spektakulären Abgang von Daimler-Chef Jürgen Schrempp im Jahr 2005 (Az.:C-19/11) stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern die Rechte von Anlegern. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für die Informationspolitik von Konzernen haben.Laut EuGH muss eine Aktiengesellschaft Informationen, die den Börsenkurs beeinflussen können, nicht erst beim förmlichen Beschluss, sondern schon vorher bei Zwischenschritten mitteilen (Ad-hoc-Mitteilung). "Ein Zwischenschritt, der einer Entscheidung eines börsennotierten Unternehmens vorausgeht, kann eine Insider-Information darstellen, über die die Finanzmärkte informiert werden müssen", erklärten die Richter. Dies betreffe "auch Schritte, bei denen man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft eintreten werden".

Geklagt hatte ein Aktionär, der sich 2005 von Daimler zu spät über Schrempps Abtritt informiert fühlte. Der Anleger hatte seine Aktien vor Schrempps Ausscheiden im Juli verkauft. Der Kurs der Daimler-Aktie stieg aber nach dem Abschied des Managers stark an. Schrempp hatte seine Rücktrittsabsicht Wochen zuvor mit dem Aufsichtsratschef besprochen. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart war der Kläger gescheitert. Die europäischen Richter gaben dem Aktionär nun im Grundsatz recht. Den konkreten Fall muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden, wo die Klage anhängig war. Die Karlsruher Richter müssen dabei auch die Frage möglichen Schadenersatzes für Aktionäre klären. dpa

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