EU einigt sich auf Investitionsschutz mit Kanada

Brüssel · Die EU hat sich mit Kanada beim Freihandelsabkommen Ceta auf einen "neuen Ansatz beim Investitionsschutz" und bei Klagemöglichkeiten für Unternehmen gegen Staaten geeinigt. Wie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmstroem und Kanadas Handelsministerin Chrystia Freeland gestern mitteilten, ist damit "die juristische Überprüfung" des Ceta-Textes "abgeschlossen".

Beide Seiten hoffen, dass das Abkommen 2017 Jahr in Kraft treten kann.

Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen waren schon 2014 abgeschlossen worden. Aufgrund der massiven Kritik gegen das Abkommen TTIP mit den USA wurde die Frage des Investitionsschutzes auch bei dem kanadischen Abkommen nochmals nachgebessert. Kritiker hatten gewarnt, dass Unternehmen über eine Paralleljustiz in Form von Schiedsgerichten Staaten und Regierungen verklagen und so etwa unliebsame Gesetzgebung verhindern könnten. Laut Kommission wurde Ceta nun an die für TTIP festgelegten Standards angepasst. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europaparlament, Bernd Lange (SPD ), sprach von einer deutlichen Verbesserung.

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