EU-Abgeordnete Pack verteidigt EU-Pläne zur Wasserversorgung

Brüssel. Die saarländische EU-Abgeordnete Doris Pack (CDU) hat gestern die Pläne der EU zur neuen Dienstleistungsrichtlinie verteidigt. Sie hält die Auswirkungen auf die kommunale Wasserverorgung für geringer als vielfach befürchtet. Die Richtlinie regelt unter anderem, dass die Wasserversorgung ausgeschrieben werden muss, wenn sie nicht an kommunale Tochterunternehmen vergeben wird

Brüssel. Die saarländische EU-Abgeordnete Doris Pack (CDU) hat gestern die Pläne der EU zur neuen Dienstleistungsrichtlinie verteidigt. Sie hält die Auswirkungen auf die kommunale Wasserverorgung für geringer als vielfach befürchtet. Die Richtlinie regelt unter anderem, dass die Wasserversorgung ausgeschrieben werden muss, wenn sie nicht an kommunale Tochterunternehmen vergeben wird. Doch sei es nicht so, dass Stadtwerke mit privaten Eignern automatisch von der Richtlinie betroffen sind. Ausgenommen seien sie auch, wenn sie mehr als 80 Prozent der Wassergeschäfts innerhalb der Stadtgrenzen erbringen. Damit widerspricht sie Berichten, nach denen Unternehmen nur dann von der Richtlinie ausgenommen sind, wenn sie beide Bedingungen erfüllen. Auch geht Pack nicht davon aus, dass die Ausschreibung automatisch zu Qualitätsverlusten führen muss. Schließlich könnten die Kommunen Qualitätskriterien festschreiben. Neben dem Preisrahmen könnten dabei auch eine bestimmte Wasserqualität sowie die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards festgeschrieben werden.Die Geschäftsführer der Stadtwerke in Blieskastel und Saarlouis hatten im Gespräch mit unserer Zeitung Bedenken geäußert, dass die Vergabe an privatwirtschaftliche Versorger die Gefahr eines Qualitätsverlustes beinhaltet. So zeigten die bisherigen Beispiele in Frankreich und England, dass die Wasserqualität dort vornehmlich durch den Einsatz von Chlor erreicht werde und Investitionen in das Leitungsnetz nur mit Blick auf den Vertragszeitraum vorgenommen würden. jwo

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