„Es mangelt an Transparenz“

Saarbrücken · Noch bis Ende 2011 hatten Existenzgründer Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Seit 2012 muss die Arbeitsagentur diesen nicht mehr bewilligen, kann aber. Kritiker sprechen von einer „willkürlichen Vergabe“.

Wer sich bis Ende 2011 für die Selbstständigkeit entschied, um den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden, hatte damals noch Anspruch auf einen sogenannten Gründungszuschuss. Ein gesetzlicher Anspruch, der in den ersten Monaten einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zur sozialen Absicherung garantierte. Noch immer kann der Zuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt werden, allerdings muss dieser, nach einer Gesetzesänderung, nicht mehr gezahlt werden. Es liegt nun im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob er ihn gewährt oder nicht. Aus der Muss- wurde also eine Kann-Leistung.

Ein Umstand, über den die Interessengemeinschaft der Gründerberater des Saarlandes nicht glücklich ist. "Es mangelt schlicht und einfach an Transparenz, was die Bewilligung dieses Zuschusses angeht", kritisiert Jörg Rupp, Mitglied der Gründerberater und Vorsitzender der saarländischen Wirtschaftsjunioren. "Sachbearbeiter müssen Businesspläne beurteilen, womit sie sich schwer tun. Warum dann eine Ablehnung erfolgt, ist oftmals für den Antragsteller nicht nachvollziehbar." Rupp fordert einen Kriterienkatalog zur klaren Orientierung. "Wir haben sogar die Erfahrung gemacht, dass in Einzelfällen nicht mal die notwenigen Anträge ausgehändigt wurden. Das alles widerspricht der Forderung aus der Wirtschaft nach mehr Gründern."

Bundesweit ist die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen laut IHK-Angabe seit der gesetzlichen Neureglung um knapp 14 Prozent gesunken: von 401 400 in 2011 auf 346 400 im vergangenen Jahr. Der Rückgang bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit betrug sogar fast 85 Prozent. 2011 wagten noch 134 000 Personen den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit, 2012 nur noch 20 400. Auch im Saarland ist die Zahl der gewerblichen Existenzgründungen von 3792 im Jahr 2011 auf 3374 im vergangenen Jahr gesunken.

Eine Sprecherin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Arbeitsagentur, räumt ein, dass es in puncto Gründungszuschuss "in dem Sinne kein einheitliches Prüfschema, das von außen zweifelsfrei nachvollzogen werden kann" gebe. Denn bei der Prüfung des Vermittlungsvorranges spielten Qualifikation und Berufserfahrung auf der einen sowie die Beschäftigtenentwicklung oder die Verfügbarkeit freier Stellen auf der anderen Seite eine entscheidende Rolle. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sei vor der Entscheidung über eine geförderte Selbstständigkeit auszuschließen, dass eine zeitnahe Integration in eine versicherungspflichtige Tätigkeit erfolgen könne. Geht es nach der IG Gründerberater, soll "dieser willkürlichen Vergabe ein Riegel" vorgeschoben werden.

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