Leserbrief Kein Streikrecht für Beamte Es gibt qualitativen Unterschied
Kein Streikrecht für Beamte
13.06.2018
, 21:53 Uhr
Auch ich begrüße das Karlsruher Urteil. Rechte und Pflichten der Beamten sind auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Beamtenrechtes gesetzlich geregelt. Tarifverträge müssen hingegen verhandelt werden. Das ist aus meiner Sicht ein qualitativer Unterschied. Tarifpartner verhandeln weitgehend auf Augenhöhe miteinander. Beamte hingegen sind ausführende Organe des Staates. Der Staat muss sich darauf verlassen können, dass seine (hoheitlichen) Aufgaben jederzeit erfüllt werden. Im Übrigen ist die Vermittlung von Bildung eine Staatsaufgabe und somit in der Ausgestaltung hoheitlich.