Leserbrief „Rente ab 63 erfreut sich mit zunehmender Beliebtheit" Es fehlt ein wichtiger Hinweis

Rente ab 63 beliebter

Ich habe den Artikel „Rente ab 63 erfreut sich zunehmender Beliebtheit“ mit Verwunderung gelesen. Die abschlagsfreie Rente ab 63 ist nur für den Jahrgang 1952 möglich. Vorrausgesetzt, 45 Jahre wurden in die Rentenkasse eingezahlt. Die Jahrgänge ab 1953 müssen immer mit Abschlägen rechnen. Keiner ab Jahrgang 1953 kann mit 63 und 45 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse abschlagsfrei in Rente gehen. Nur die mit einem Behinderungsgrad (GdB) ab 50 können dies mit 63 abschlagsfrei. Sie und viele Medien schreiben immer nur Teilwahrheiten über die Rente mit 63, ohne den wichtigen Hinweis der Rentenkürzung.

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