Horror-Clowns Erstmals Haftstrafe für Horror-Clown

Recklinghausen (dpa) Im ersten Prozess gegen sogenannte Horror-Clowns in Nordrhein-Westfalen ist gestern ein Paar aus Datteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden. Gegen die 35-jährige Frau wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen waren die Angeklagten neun Tage vor Halloween 2016 mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße gesprungen und hatten mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen. Die Richterin sprach von einem „gefährlichen Schauspiel“. Die Angeklagten sollen sogar auf Motorhauben geschlagen haben. Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.

() Im ersten Prozess gegen sogenannte Horror-Clowns in Nordrhein-Westfalen ist gestern ein Paar aus Datteln wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden. Gegen die 35-jährige Frau wurden sechs Monate Haft auf Bewährung verhängt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Laut Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen waren die Angeklagten neun Tage vor Halloween 2016 mit einer Clownsmaske und einer Totenkopfmaske auf eine Straße gesprungen und hatten mehrere Autofahrer zu riskanten Ausweichmanövern gezwungen. Die Richterin sprach von einem „gefährlichen Schauspiel“. Die Angeklagten sollen sogar auf Motorhauben geschlagen haben. Dass die Frau deutlich härter bestraft wurde, liegt an ihren Vorstrafen. Zudem war sie laut Urteil die treibende Kraft.

An Halloween hatten in mehreren Städten Deutschlands Horror-Clowns ihr Unwesen getrieben und Passanten erschreckt.

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