Erst nach vier Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung

Mir wurde nach 25 Jahren in einem Unternehmen betriebsbedingt gekündigt. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass entweder in einem Tarifvertrag oder in einem vom Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan ein Abfindungsanspruch vorgesehen ist

Mir wurde nach 25 Jahren in einem Unternehmen betriebsbedingt gekündigt. Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass entweder in einem Tarifvertrag oder in einem vom Betriebsrat ausgehandelten Sozialplan ein Abfindungsanspruch vorgesehen ist. Ansonsten ist man darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet. Auch kann der Arbeitnehmer innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zum Beispiel sozial ungerechtfertigt ist. Oft einigen sich die Parteien außergerichtlich auf eine Abfindung. Ist das nicht der Fall und stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, so kann statt der Fortführung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden.Ich bin erst seit zwei Wochen in einem Betrieb und bin jetzt für eine Woche erkrankt. Mein Arbeitgeber behauptet nun, er müsse mir für die Zeit der Krankheit keinen Lohn zahlen. Stimmt das?Ihr Arbeitgeber ist im Recht. In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können aber unter diesen Umständen Krankengeld von der Krankenkasse beantragen. Nur wenn die Dauer der Arbeitsunfähigkeit den Zeitraum der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses überschreitet, entsteht ab diesem Zeitpunkt ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber.Ich war zwei Wochen erkrankt, davon war eine Woche als Freiwoche zum Überstundenabbau geplant. Jetzt hat mir der Arbeitgeber 39 Stunden von meinem Arbeitszeitkonto abgezogen. Darf man mir in der Arbeitsunfähigkeit Freizeitausgleich gewähren?Das ist grundsätzlich möglich, wenn der Freizeitausgleich bereits vor der Erkrankung festgelegt wurde. Zwar gibt es die gesetzliche Regelung, dass kein Urlaub berechnet werden darf, wenn in dieser Zeit eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Freizeitausgleich wird hiervon jedoch nicht erfasst. Ausnahmen: Einige Tarifverträge sehen mittlerweile vor, dass bei Arbeitsunfähigkeit auch kein Freizeitausgleich gewährt werden kann.

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