Energiesparen – Termine, Fristen, Förderung: Das ändert sich 2019

In Sachen Energiesparen hat sich bei den Fristen für Sanierungsmaßnahmen, Vorgaben und auch bei der Förderung 2019 für Wohnungs- und Hausbesitzer einiges geändert. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen, damit können Sie richtig planen und Ihnen entgeht keine Förderung.

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Foto: SZ

Eine aktuelle Umfrage unter Handwerkern und Architekten zeigt die drei wichtigsten Sanierungstrends: Energieeffizienz mit 40 Prozent, Barrierefreiheit mit 23 Prozent und Heizungssanierung mit 18 Prozent bestimmen den Markt derzeit am stärksten. Da auch die Heizungserneuerung in den Bereich der Energieeffizienz zu rechnen ist, ergibt sich ein großer Vorsprung für die Energieeinsparung. Kein Wunder bei stetig steigenden beziehungsweise hohen Heizölpreisen. Energieeffizienz und Barrierefreiheit werden von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Die Bundesregierung arbeitet noch immer an einem neuen Energiesparrecht, dem GebäudeEnergieGesetz (GEG 2019). Dieses neue Gesetz soll die bisher geltenden Energieeinsparnormen Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammenfassen und vereinfachen. Doch der Entwurfsprozess hat sich lange hingezogen. Experten rechnen nicht vor Sommer diesen Jahres mit dem neuen Gesetz.

Beim Energielabel für neue Heizungen entfallen am 26. September 2019 für reine Raumheizungsgeräte die schlechtesten Klassen E, F und G, während die Klasse A+++ hinzukommt. Die Skala auf dem Energielabel reicht dann nur noch von A+++ bis D.

Die Austauschpflicht aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alte Ölheizungen und Gasheizungen betrifft 2019 Heizkessel aus den Jahrgängen vor 1989. Handelt es sich hier um einen alten Konstanttemperaturkessel, muss die Heizung erneuert werden.

Da Energieausweise für Gebäude nur zehn Jahre gültig sind, werden immer mehr dieser Dokumente im Laufe des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Ausweise aus dem Jahr 2008 sind zum 1. Januar 2019 bereits abgelaufen. Allerdings müssen Hausbesitzer jetzt nicht sofort einen neuen Energieausweis auflegen lassen. Dieser wird erst dann wieder nötig, wenn sie neu verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten also auch erst dann neu ausgestellt werden.

2019 steht keine bundesweite Förderung für Solarstromspeicher mehr zur Verfügung. Das entsprechende Förderprogramm der KfW ist zum Jahresende 2018 ausgelaufen. Allerdings fördert das Saarland die Installation und Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen. Eine Zuwendung können alle natürlichen und juristischen Personen erhalten. Gefördert werden Lithium-Ionen und Vanadium-Redox-Fluss-Speicher oder höherwertige Speichertechnologien mit einer Speicherkapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden, die einen Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent pro Jahr ermöglichen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht jedoch nicht, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) entscheidet im Einzelfall über eine Förderung. Ihre Fachbetriebe in der Region beraten Sie gerne hierbei.

Auch 2019 müssen sich viele Haushalte auf steigende Strompreise einstellen. Falls höhere Preise für Strom oder Erdgas angekündigt wurden, sollten die Bewohner den aktuellen Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen. Sonst wird der Verbrauch geschätzt. Auch der Wechsel des Anbieters für Strom und Gas kann Kosten sparen.

lx/PR

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