Energieberatung Erste Energieausweise verlieren in diesem Jahr ihre Gültigkeit

St. Ingbert/Bliestal · Was müssen Eigentümer jetzt beachten? Das erfahren sie bei der Verbraucherzentrale oder der Energieberatung im Landkreis.

 Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes – von A für gut bis G für schlecht.

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes – von A für gut bis G für schlecht.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung wieder vermieten oder verkaufen wollen. Das teilt die Verbraucherzentrale mit. Demnach brauchen auch Eigentümergemeinschaften einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Käufer oder Mieter kann anhand des Energieausweises die energetische Qualität des Gebäudes bewerten. Es gibt die Effizienzklassen A bis G. Klasse A kennzeichnet besonders gute Gebäude, während Klasse G einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. „Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er den individuellen Einfluss der Bewohner ausklammert“, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann.

„Tauschen Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren sie Fenster oder ergreifen sie andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, sollten sie in ihrem eigenen Interesse den Energieausweis erneuern“, rät Becker. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses auch ab. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Informationen zu kompetenter Energieberatung und anbieterunabhängige Energiespartipps gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentale-saarland.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 8  09  80  24  00, oder bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

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