Elektro-Lohnsteuerkarte überprüfen

Saarbrücken. Die "elektronische Lohnsteuerkarte", die ab 2012 die Papierform ablöst, naht mit Riesenschritten. In den nächsten Tagen erhalten alle Arbeitnehmer Post von ihrer Steuerbehörde. Der Brief enthält ein Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), in dem die Merkmale dokumentiert sind, die an den Arbeitgeber weitergereicht werden

Saarbrücken. Die "elektronische Lohnsteuerkarte", die ab 2012 die Papierform ablöst, naht mit Riesenschritten. In den nächsten Tagen erhalten alle Arbeitnehmer Post von ihrer Steuerbehörde. Der Brief enthält ein Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), in dem die Merkmale dokumentiert sind, die an den Arbeitgeber weitergereicht werden. Hierbei handelt es sich um die Steuerklasse, die Kirchensteuer-Pflicht und die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre. Diese Daten wurden von den Kommunen an das BZSt übermittelt. "Hier kann es zu Fehlern gekommen sein, weil bundesweit unterschiedliche Software im Einsatz war", sagt Gerhard Wack, Staatssekretär im Saar-Finanzministerium.Daher habe die saarländische Finanzverwaltung dem BZSt-Brief ein Informationsschreiben beigelegt. Falls die BZSt-Angaben nicht mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen, können die saarländischen Steuerbürger dieses Schreiben mit den korrekten Angaben ausfüllen und unterschrieben an das zuständige Finanzamt zurückschicken. "Möglicherweise wurde ein Kind bei der Daten-Übertragung ,vergessen' oder eine Heirat blieb unberücksichtigt", nennt Wack als Beispiele. Wer dem Finanzamt Änderungswünsche gemeldet hat, erhält noch einmal eine Rückmeldung mit den Daten, die letztlich an den Arbeitgeber gemeldet werden, sodass Missverständnisse ausgeschlossen werden sollen. Diese Prozedur soll bis zum 1. Dezember abgeschlossen sein. Wer Freibeträge in seine elektronische Lohnsteuerkarte eintragen will, muss diese bei den Service-Centern der Finanzämter beantragen oder den Antrag im Internet (www.buergerdienste-saar.de) abrufen. low

Bei Fragen steht die Bundes-Hotline 01805-23 50 99 oder die Hotline der Saar-Finanzverwaltung zur Verfügung, Telefon (06 81) 501-10 20; E-Mail: elstam-hotline@elster.de; Internet: www.elster.de

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