Einmalzahlung und höhere Rente für drei DSD-Ruheständler

Saarlouis · Das Arbeitsgericht Saarlouis hat gestern drei ehemaligen Mitarbeitern des Anlagenbauers DSD Dillinger Stahlbau Nachzahlungen auf ihre Betriebsrenten zugebilligt. Zwei von ihnen erhalten einen mittleren vierstelligen Euro-Betrag als Einmalzahlung, einem weiteren Betriebsrentner wurde ein dreistelliger Betrag zugebilligt.

Außerdem erhöhen sich ihre monatliche Bezüge um bis zu 100 Euro. Die DSD-Senioren klagen seit längerem dagegen, dass ihre Betriebsrenten über einen längeren Zeitraum nicht erhöht wurden. Heute verwaltet die DSD Asset Management die Ansprüche.

Mit den drei Urteilen ist die Sache allerdings noch nicht beendet. Derzeit stehen noch etwa 50 Klagen an. Insgesamt sind rund 2500 ehemalige DSD-Mitarbeiter betroffen. Das Gericht entschied allerdings auch, dass für die Rentenberechnung das durchschnittliche Grundgehalt der letzten zehn Arbeitsjahre maßgeblich sein soll. Die Rentner sind der Auffassung, dass auch andere Entgelt-Elemente wie Weihnachtsgeld oder Prämien in die Rechnung einfließen sollen. Dies lehnte Arbeitsrichterin Andrea Eberle jedoch ab. Außerdem gibt es drei unterschiedliche Versorgungsordnungen und Betriebsvereinbarungen - aus den Jahren 1953, 1979 und 1988. Dort waren Rentenanpassungen von zwei bis 0,2 Prozent vereinbart worden. Das Gericht orientierte sich am niedrigsten Wert. Die Berufung beim Landesarbeitsgericht wurde zugelassen.

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