Einheits-Tarifvertrag für Busfahrer

Saarbrücken. Im kommunalen saarländischen Nahverkehr wird es ab Januar einen einheitlichen Tarifvertrag geben. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen einigten sich der Landesbezirk Saar der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV) auf den neuen "Tarifvertrag - Nahverkehr Saarland (TV-N Saar)"

Saarbrücken. Im kommunalen saarländischen Nahverkehr wird es ab Januar einen einheitlichen Tarifvertrag geben. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen einigten sich der Landesbezirk Saar der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Kommunale Arbeitgeberverband Saar (KAV) auf den neuen "Tarifvertrag - Nahverkehr Saarland (TV-N Saar)". Er ersetzt vier bisher bestehende Regelwerke und gilt für alle, die in Zukunft bei den sechs kommunalen Nahverkehrsunternehmen (Kreisverkehrsbetriebe und -gesellschaft Saarlouis KVS und KVG, Neunkircher Verkehrs AG, NVG, und Verkehrsdienste NVD, Stadtbahn Saar SBS und Völklinger Verkehrsbetriebe VVB) neu eingestellt werden. Für die rund 1000 Beschäftigten, die noch unter die alten Tarifverträge fallen, ändert sich an ihren bisher erworbenen Besitzständen nichts, wenn auch für sie formal der TV-N Saar gültig sein wird. "Diese Zusage gilt, bis sie in den Ruhestand gehen", versichert der Verdi-Fachbereichsleiter Verkehr, Bernd Oleynik. Ausgenommen von dem neuen Tarifvertrag sind vorläufig noch die Beschäftigten der Saarbahn, da dort noch ein Arbeitsgerichtsverfahren wegen der Kündigung von sechs Fahrern läuft.Der TV-N Saar gleicht sich dem Vertragswerk an, das für das private Busunternehmen gilt. "Dadurch wollten wir erreichen, dass die kommunalen Nahverkehrsbetriebe wieder mehr eigene Leute einstellen und ihre Linien seltener an Privatfirmen vergeben", erläutert Oleynik. Aus diesem Grund sei man den Arbeitgebern bei den Entgelten entgegengekommen. So erhält ein Busfahrer, der neu anfängt, ein Monats-Gehalt von knapp 1880 Euro. Auf der anderen Seite gelte die 38,5-Stunden-Woche, während die Mitarbeiter der privaten Busunternehmer 42 Stunden pro Woche arbeiten müssen, erinnert Oleynik. Außerdem erwerben sich alle, für die das neue Tarif-Regelwerk gültig ist, Anrechte auf eine Altersversorgung des öffentlichen Dienstes über die Zusatzversorgungskasse (ZVK). Dort zahlen der Arbeitgeber zwei Drittel und der Beschäftigte ein Drittel ein. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten ab 1. Januar eine Lohnerhöhung, die allerdings aufgrund der unterschiedlichen vorher gültigen Tarifverträge nicht einheitlich ausfällt. Der Unternehmerverband KAV bewertet das Verhandlungsergebnis als "noch vertretbar", auch wenn die Gespräche schwierig gewesen seien.

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