Eine Unterversicherung kann teuer werden

Ludwigsburg. Wer seine Immobilie modernisiert oder umbaut, erhöht damit auch den Wert des Gebäudes. Dadurch kann sich die Versicherungssumme ändern. Wer jedoch seine Versicherungssumme nicht anpasst, muss mit einer Unterversicherung rechnen. Die Folge: Der Modernisierer hat im Schadensfall keinen Anspruch mehr auf die volle Regulierung der Kosten

Ludwigsburg. Wer seine Immobilie modernisiert oder umbaut, erhöht damit auch den Wert des Gebäudes. Dadurch kann sich die Versicherungssumme ändern. Wer jedoch seine Versicherungssumme nicht anpasst, muss mit einer Unterversicherung rechnen. Die Folge: Der Modernisierer hat im Schadensfall keinen Anspruch mehr auf die volle Regulierung der Kosten. Für Bauherren, die ihr Haus oder die Wohnung modernisieren, ist es deshalb besonders wichtig, dass dem Versicherer Umfang und Art der Maßnahmen umgehend mitgeteilt werden. Ist nämlich die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor und damit ein unzureichender Versicherungsschutz.Käme es zu einem Totalschaden, leistet der Versicherer dann nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Teilschäden werden entsprechend im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert ersetzt. Hierzu zwei Beispiele: Brennt ein Haus ab, das mit 200 000 Euro versichert ist, erhält der Versicherungsnehmer auch nur maximal diesen Betrag, auch wenn das Haus durch Umbau oder Modernisierung 250 000 Euro wert war. Ähnliches gilt bei einem Schaden, der unter der vereinbarten Versicherungssumme liegt. War die Immobilie lediglich zu zwei Drittel des Hauswertes versichert, erhält der Versicherungsnehmer auch nur zwei Drittel des Schadens bezahlt. Die Quote zähltUm diese schmerzhaften Einbußen zu verdeutlichen, nachfolgendes Rechenbeispiel: Ein Immobilienbesitzer vereinbart bei seiner Wohngebäudeversicherung eine Versicherungssumme in Höhe von 200 000 Euro. Der tatsächliche Versicherungswert der Immobilie liegt allerdings bei 250 000 Euro. Aufgrund eines Schadens in Höhe von 50 000 Euro liegt dieser Betrag zwar deutlich unter der Versicherungssumme. Dennoch erhält der Versicherungsnehmer - wie oftmals angenommen - bei dieser Rechtslage nicht den vollen Schaden in Höhe von 50 000 Euro ersetzt.Die Versicherung multipliziert den Schaden (50 000 Euro) mit dem Quotienten aus der vereinbarten und der tatsächlichen Versicherungssumme (200 000 und 250 000 Euro). Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung in Höhe von 40 000 Euro. Den Rest muss der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen. Nicht nur Hauskäufer, auch Modernisierer sollten von Zeit zu Zeit ihre Versicherungssumme überprüfen. Denn in den Policen wird stets der Betrag fixiert, der bei Vertragsabschluss den Neubaukosten entsprach. Maßgeblich ist bei einem Schadensfall jedoch stets, wie hoch die Neubaukosten zum Zeitpunkt sind, in dem der Schaden eingetreten ist.Wer vertraglich eine feste Versicherungssumme festgelegt hat und diese nicht ständig prüfen oder ändern möchte, kann folgende Alternative wählen: Der Versicherungsnehmer lässt die Versicherungssumme einmalig ermitteln und auf einen historischen Basiswert ("Versicherungssumme 1914") umrechnen. Dieser wird dann mit einem jährlich aktualisierten Preisfaktor multipliziert. Dieses Verfahren schließt dann eine Unterversicherung wegen Preissteigerungen aus. Wer eine Immobilie erwirbt, der kauft auch gleich die Wohngebäudeversicherung mit. Der Vertrag geht nämlich immer auf den Erwerber über. Wer die Gesellschaft wechseln möchte, hat hierzu die Möglichkeit über ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Vertrag fortgeführt, steht die Versicherung nicht in der Beratungspflicht, das heißt, der Käufer muss für den zutreffenden Versicherungsschutz selbst sorgen. Werden durch den Einbau einer Fußbodenheizung oder dem Ausbau des Wintergartens der Wert des Objekts erhöht, sollte der Versicherungsvertrag angepasst werden. Hier bietet sich eine "gleitende Versicherungssumme" an, sie gewährleistet, dass das Immobilienobjekt im bisherigen Zustand richtig versichert ist. Werterhöhungen müssen aber zusätzlich versichert werden. Damit der Versicherer im Schadensfall vom Versicherer keine Abzüge vornimmt, besteht zudem die Möglichkeit, in der Wohngebäude- und Hausratversicherung einen Unterversicherungsschutz zu vereinbaren.

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