Berlin Einbauküche muss nicht „vermietet“ werden

Berlin · (wbü) Sieht ein Mietvertrag vor, dass eine Einbauküche den Mietern nur „zur Nutzung überlassen“ sei, muss der Vermieter auch nicht für die Kosten aufkommen, wenn beispielsweise der Herd oder Kühlschrank kaputtgehen.

Das jedenfalls bestimmten die Richter am Amtsgericht Berlin-Neukölln. Sie bestätigten die Wirkung einer entsprechenden Klausel im Mietvertrag, nachdem die Geschirrspülmaschine für 135 Euro repariert werden musste. „Zur Nutzung überlassen“ bedeute nicht, „mitvermietet“, was den Vermieter in die Pflicht genommen hätte. (AZ: 18 C 182/17)

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