Ein Testament hilft Erbstreitigkeitenzu vermeiden

Danielle Welsch, Fachanwältin für Erb- und Familienrecht, gibt Tipps, den Streit ums Erbe zu minimieren oder ganz auszuschließen.

 Danielle Welsch ist Fachanwältin für Erb- und Familienrecht.

Danielle Welsch ist Fachanwältin für Erb- und Familienrecht.

Foto: xxx/xxxx

Erbengemeinschaften oder ein fehlendes Testament sind in mehr als 50 Prozent aller Fälle die Gründe für Erbstreitigkeiten. Laut der entsprechenden Allensbach-Studie kommt es nur halb so oft zu Streit, wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat. Die demographische Entwicklung könnte das Problem noch verschärfen, weil die Zahl der an einer Erbengemeinschaft Beteiligten weiter wächst. Die Wallerfanger Rechtsanwältin Danielle Welsch rät deshalb dringend zu einem Testament mit anwaltlicher Beratung: „Jeder sollte sich Gedanken machen, wie sein Lebenswerk fortgeführt werden soll. Die Rechtsprechung eröffnet viele Möglichkeiten, den Nachlass zu ordnen.“

Bei großen Vermögen ist eine Beratung im Rahmen der „Asset-Protection“ unerlässlich. Die Erben sollen über Freibeträge vor einer erdrückenden Erbschaftssteuer geschützte werden, zum Beispiel durch Gründung einer Familienstiftung. Aber auch Einzelpersonen ohne Abkömmlinge oder nähere Verwandte können per Testament eine personifizierte Stiftung als Erben einsetzen. Testamente können auch mit Schutzmechanismen wie dem „Behindertenstatement“ ausgestattet werden. Angesichts immer mehr Patchwork-Familien ist es wichtig, Verfügungen für den ersten, wie auch für den zweiten Todessfall zu treffen. Auch die Vermächtnisanordnung spielt hier eine große Rolle. Deutsche, die Vermögen im Ausland haben, können seit 2015 unabhängig von ihrem Wohnsitz deutsches Recht für die Erbfolge wählen und ihr Vermögen kann dann
nach deutschem Recht
vererbt werden. Jeder letzt-
willigen Verfügung sollte aber
unbedingt eine fundierte
Beratung vorausgehen.
Getreu dem Volksmund:
„Wer will selig sterben, gibt’s an die rechten Erben!“ PR/om

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