Ein Ehevertrag kann immer abgeschlossen werden

Ich möchte demnächst heiraten. Gehört meinem Ehemann nach der Heirat automatisch die Hälfte meines Vermögens?Antwort: Nein. Wenn Sie heiraten und keinen Ehevertrag schließen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei behält dabei jeder Ehegatte sein Vermögen und kann künftig auch weiterhin eigenes Vermögen erwerben

Ich möchte demnächst heiraten. Gehört meinem Ehemann nach der Heirat automatisch die Hälfte meines Vermögens?Antwort: Nein. Wenn Sie heiraten und keinen Ehevertrag schließen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei behält dabei jeder Ehegatte sein Vermögen und kann künftig auch weiterhin eigenes Vermögen erwerben. Nur bei Scheidung der Ehe findet der sogenannte Zugewinnausgleich statt. Es wird dann das Vermögen wertmäßig geteilt, das während der Ehe erwirtschaftet wurde. Dabei ist zu beachten, dass auch die Tilgung von Schulden während der Ehe einen Zugewinn darstellt, der geteilt werden muss.Meine Ehefrau und ich wollen ein Wohnhaus kaufen. Sollen wir das Haus gemeinsam erwerben oder besser nur einer von uns?Antwort: Das hängt von Ihrer wirtschaftlichen und familiären Situation ab. Wenn zum Beispiel ein Ehegatte in seinem Beruf hohen Haftungsgefahren ausgesetzt ist, sollte der andere Partner alleine erwerben. Das gleiche gilt, wenn es voreheliche Kinder eines Partners gibt, die möglichst wenig erben sollen. Auch die sonstige Zusammensetzung Ihres Vermögens oder steuerliche Aspekte können eine Rolle spielen. Am besten lassen Sie sich vor Abschluss des Kaufvertrages von Ihrem Notar individuell beraten.Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Die finanziellen Auswirkungen der Scheidung wollen wir einvernehmlich und möglichst kostengünstig regeln. Welche Möglichkeiten haben wir?Antwort: Wenn Sie sich einig sind, können Sie eine Scheidungsvereinbarung in notarieller Form abschließen. Darin können der Güterstand, der Zugewinnausgleich, die Verteilung von Aktivvermögen und Schulden, die Zuteilung der Ehewohnung und des Hausrates, der Unterhalt, der Versorgungsausgleich sowie erbrechtlich Fragen geregelt werden. Im Idealfall werden so alle Fragen einvernehmlich geregelt und das Gericht muss nur noch die Scheidung aussprechen. Dadurch wird die Scheidung erheblich kostengünstiger. Kann ein Ehevertrag nur vor der Heirat geschlossen werden?Antwort: Nein. Ein Ehevertrag kann sowohl vor Eheschließung als auch zu jedem Zeitpunkt danach geschlossen werden, solange die Ehe besteht.Muss nach einer Scheidung in jedem Fall Unterhalt an den Ex-Partner gezahlt werden?Antwort: Das Unterhaltsrecht wurde Anfang 2008 reformiert. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen ist grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Scheidung für seinen eigenen Unterhalt zuständig. Allerdings hat der Elternteil, der gemeinschaftliche Kinder erzieht, einen Unterhaltsanspruch für mindestens drei Jahre. Auch darüber hinaus kann es Unterhaltsansprüche geben. Durch einen notariell beurkundeten Vertrag können jedoch anderslautende Unterhalts-Regelungen getroffen werden, solange kein Partner unangemessen benachteiligt wird.Wenn ich verheiratet bin, dann ist doch mein Ehegatte mein gesetzlicher Alleinerbe, auch wenn wir keinen Ehe- oder Erbvertrag geschlossen haben. Oder?Antwort: Nein. Wenn Sie Kinder haben, erben diese zur Hälfte mit. Aber auch bei kinderlosen Ehepaaren ist der Ehegatte nicht automatisch Alleinerbe: Dann erben zu einem Viertel die Verwandten des Erstversterbenden mit (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten). Wenn Ihnen diese Erbfolge nicht gefällt, sollten Sie per Testament oder Erbvertrag eine andere Regelung treffen. red

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