Leserbrief Muslimischer Polizist verweigert Handschlag Diesen Polizisten sofort entlassen

Handschlag verweigert

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.“ So lautet der Amtseid eines Polizisten in Rheinland-Pfalz. Durch seine Weigerung, einer weiblichen Kollegin die Hand zu reichen, hat der Polizist gegen das Grundgesetz (GG), Artikel drei, Absatz zwei, verstoßen und seinen Amtseid gebrochen. Dafür kann es eigentlich nur eine Sanktion geben: sofortige Entfernung aus dem Dienst. Ein Beamter der deutschen Polizei, der seine Religion über das GG stellt, ist untragbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort