Gericht Lebenslange Haft für Mord an Susanna gefordert

Wiesbaden · Die Staatsanwaltschaft fordert für den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna eine lebenslange Haftstrafe. Die Vertreterin der Anklage beantragte am Dienstag vor dem Landgericht Wiesbaden, die besondere Schwere der Schuld für den irakischen Flüchtling Ali B. festzustellen.

Damit wäre bei einer Verurteilung wegen Mordes eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Der 22-Jährige ist angeklagt, Susanna vor mehr als einem Jahr im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim vergewaltigt und ermordet zu haben. Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer von einer kaltblütigen Tat. Ali B. habe Susanna zielgerichtet getötet, um zu verhindern, dass das Mädchen nach der Vergewaltigung zur Polizei geht. Zur Begründung ihres Strafantrags führte die Anklagevertreterin die Merkmale Heimtücke und eine Verdeckungsabsicht an.

Zum Prozessauftakt vor rund vier Monaten hatte Ali B. gestanden, Susanna getötet zu haben. Eine Vergewaltigung bestreitet der 22-Jährige, der vor der Tat in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden lebte.

Kurz nach dem Tod von Susanna hatte sich Ali B. mit seiner Familie in seine Heimat abgesetzt. Im Nordirak wurde er wenige Tage danach gefasst und von der Bundespolizei nach Deutschland zurückgebracht. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil will das Wiesbadener Landgericht am 10. Juli verkünden.

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