„Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit.“

Kassel · Freispruch für Jonathan Meese: Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel am Mittwoch zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden (wir haben berichtet). Er hatte in einem "Spiegel"-Gespräch über "Größenwahn in der Kunst" im Juni 2012 in Kassel die "Diktatur der Kunst" gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Ausstellung Documenta "aufgeladen mit Kunst" gewesen.

Meese zeigte sich erleichtert. "Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit", betonte er. In seinem fast eine halbe Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie distanziert: "Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben. Das geht."

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 12 000 Euro gefordert. Die Verteidigung Meeses hatte auf Freispruch plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen, keine persönliche Äußerung.

In Mannheim droht Meese weiterhin juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler hatte bei einer Theateraufführung mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.

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