IHK Saarland Die IHK – 57 Jahre älter als das Saarland und eine schwere Geburt

Saarbrücker Kaufleute und Industrielle hatten sich lange für eine eigene Interessenvertretung stark gemacht. Im November 1863 war es dann endlich so weit: Der preußische König Wilhelm I. erteilte die Genehmigung zur Errichtung einer Handelskammer in Saarbrücken.

 Der Sitz der IHK zwischen 1901 und 1930 war die Königin- Luisen-Straße 33 in Saarbrücken.

Der Sitz der IHK zwischen 1901 und 1930 war die Königin- Luisen-Straße 33 in Saarbrücken.

Foto: GMLR

Vielleicht wollte man mit dem Gedanken, in Saarbrücken eine eigene Handelskammer einzurichten, mit der benachbarten (bayrischen) Pfalz gleichziehen, wo im April 1843 im nahegelegenen Kaiserslautern gerade eine neugegründete Kammer ihre Arbeit aufgenommen hatte. Noch im selben Jahr beantragten 46 der führenden Saarbrücker Kaufleute und Industriellen in einer Eingabe an den Saarbrücker Landrat die Genehmigung zur Errichtung einer Handelskammer. Zwei Jahre und viele Schriftwechsel später entschied der Finanzminister in Berlin, die Angelegenheit „auszusetzen“. Dabei blieb es denn auch zunächst.

Im Oktober 1862 – siebzehn Jahre nach dem ersten ablehnenden Bescheid – fand in München die zweite Tagung des im Jahr zuvor gegründeten „Deutschen Handelstages“ statt. Die Interessen der Saar waren nicht vertreten, weil nur Kammern zugelassen waren. Das ließ der Saarbrücker Kaufmannschaft keine Ruhe: Über zwei Anzeigen in der damals schon unter heutigem Namen erscheinenden „Saarbrücker Zeitung“ luden sie zu einer „Versammlung zur Beratung über die Einrichtung einer Handelskammer“ in das Saarbrücker Kasino, das damals in der Wilhelm-Heinrich-Straße seinen Sitz hatte. Dort war man sich schnell einig: Es sollte ein neuer Antrag auf Errichtung einer Handelskammer gestellt werden. Besonderen Wert legte die Versammlung offenbar darauf, auch das an der Saar damals stark vertretene Braugewerbe von Beginn an in die Kammermitgliedschaft einzubeziehen – allein im Kreis Saarbrücken gab es zu diesem Zeitpunkt 30 Brauereien. Und siehe da – es funktionierte. In preußischer Korrektheit gab es allerdings zwei Einschränkungen: Zum einen sei die Einbeziehung der Brauer gesetzlich nicht zulässig. Zum anderen seien „Vernehmungen“ aller Betroffenen erforderlich.

Es folgten also eine erneute Einladung aller Betroffenen mit Diskussion und Abstimmung sowie – darauf hatte Trier bestanden – eine schriftliche Befragung all derjenigen, die dieser Einladung nicht gefolgt waren. Das Ergebnis fiel bemerkenswert eindeutig aus: Von allen 206 betroffenen Gewerbetreibenden stimmten 199 für die Errichtung einer Handelskammer in Saarbrücken. Am 2. November 1863 schlug dann die Geburtsstunde der heutigen IHK Saarland: Mit diesem Datum kam per „allerhöchstem Erlass“ die Genehmigung zur Errichtung einer Handelskammer für den Kreis Saarbrücken. Die Kammer sollte – so die Verfügung – aus neun Mitgliedern und neun Stellvertretern bestehen. Wahlberechtigt waren alle Handels- und Gewerbetreibenden im Kreis Saarbrücken, „die nach Klasse A I oder A II zur Gewerbesteuer veranlagt waren“. Die Brauer blieben draußen.

Schon fünf Wochen nach Eingang der königlich-preußischen Genehmigung fanden die ersten Kammerwahlen statt, weitere fünf Wochen später die erste konstituierende Sitzung. Der Bankier Ferdinand Schlachter, der über viele Jahre für die Gründung einer Saarbrücker Handelskammer gekämpft hatte, wurde auch ihr erster Präsident. Zu seinem Stellvertreter wurde der Industrielle Theodor Röchling gewählt.

 Der Sitz der IHK heute in der Franz-Josef-Röder-Straße in Saarbrücken.

Der Sitz der IHK heute in der Franz-Josef-Röder-Straße in Saarbrücken.

Foto: GMLR/marisa winter;GMLR
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Foto: SZ/User, gmlr08

Hermann Götzinger,
Heiko Lehmann

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