Die Bad Banks kommenBundestag beschließt schärferes Vorgehen gegen Steuerhinterzieher

Berlin. Nach dem 480 Milliarden-Euro-Rettungspaket greift der Staat den deutschen Banken erneut massiv unter die Arme. Sie können ihre Bilanzen nun im großen Stil von faulen Wertpapieren befreien. Der Bundestag billigte am Freitag die Gesetzespläne zur Errichtung so genannter Bad Banks ("schlechte Banken"), wodurch den Instituten der Weg aus der Finanzkrise geebnet werden soll

Berlin. Nach dem 480 Milliarden-Euro-Rettungspaket greift der Staat den deutschen Banken erneut massiv unter die Arme. Sie können ihre Bilanzen nun im großen Stil von faulen Wertpapieren befreien. Der Bundestag billigte am Freitag die Gesetzespläne zur Errichtung so genannter Bad Banks ("schlechte Banken"), wodurch den Instituten der Weg aus der Finanzkrise geebnet werden soll. Die kriselnden Landesbanken dürfen sich demnach sogar von ganzen Geschäftsfeldern trennen. Das Volumen der Giftpapiere in Bilanzen deutscher Banken wird auf 230 Milliarden Euro geschätzt.Was sind "Bad Banks"?Antwort: Bad Banks sind Müllhalden für faule Wertpapiere. Bad Banks nehmen Banken die Risikopapiere ab, die stark an Wert verloren haben. Die Papiere belasten die Bankbilanzen, was das Eigenkapital aufzehrt und im Extremfall zur Schließung der Bank führen kann. Keine Bank weiß, wie viele "Schrottpapiere" in den Bilanzen anderer Institute schlummern. Das Misstrauen ist groß. Das Kreditgeschäft kommt daher nur schleppend in Gang - trotz der Milliardenhilfen des Staates. Das wiederum belastet die Wirtschaft. Diese Abwärtsspirale soll mit Hilfe der Bad Banks durchbrochen werden.Wie funktionieren die Bad Banks?Antwort: Im Kern handelt es sich um ein Tauschgeschäft. Das Kreditinstitut gibt an die Bad Bank alle Ramsch-Anlagen ab und bekommt im Gegenzug besonders sichere Papiere zurück, so genannte Anleihen. Diese Anleihen werden vom Bankenrettungsfonds Soffin garantiert und damit letztlich durch den Staat. Weil alle betroffenen Institute gesicherte Papiere in die Bilanz bekommen, soll neues Vertrauen entstehen und der Kreditverkehr wieder in Schwung kommen. Für die kriselnden Landesbanken ist vorgesehen, dass diese sogar ganze Geschäftsbereiche auslagern dürfen. Wie wird mit den Bad Banks den Wertpapier-Müll verwaltet?Antwort: Banken treten ihren Anlageschrott mit dessen Wert zum Bilanzstichtag 30. Juni 2008 ab - abzüglich eines Risikoabschlags von zehn Prozent. Dieser Wert ist der so genannte Buchwert. Daneben ermitteln unabhängige Prüfer den Wert, den die Wertpapiere im allerschlechtesten Fall haben - den so genannten Fundamentalwert. Dieser liegt unter dem Buchwert. Die Banken zahlen über die Laufzeit der Papiere dem Soffin in gleichbleibenden Jahresraten die Differenz zwischen Fundamental- und Buchwert. Dazu kommt noch eine Gebühr. Welches Risiko trägt der Steuerzahler?Antwort: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf eine möglichst minimale Belastung der Steuerzahler. Hat eine Bad Bank mit der Verwaltung problematischer Wertpapiere all ihre Arbeit erledigt und am Ende Verluste gemacht, müssen die Aktionäre der Bank dafür mit ihrer Dividende geradestehen. Für Risiken bei den Landesbanken haften schließlich deren Eigentümer, also größtenteils die Bundesländer und - in begrenztem Umfang - die Sparkassen. dpa/afp Berlin. Im Kampf gegen Steuerflucht gelten in Deutschland künftig strengere Vorgaben. Nach langem Koalitionsstreit verabschiedete der Bundestag am Freitag die Gesetzespläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit so genannten Steueroasen.Deutsche Steuerpflichtige müssen demnach ihre Geldanlagen in Steueroasen besser dokumentieren, der Fiskus soll in solchen Fällen die Steuerpflichtigen schärfer prüfen können. Besonders bei Deutschen, die mehr als 500 000 Euro im Jahr verdienen, können Kontrollen der Finanzbeamten nun deutlich genauer ausfallen. Macht ein Unternehmen in einer Steueroase Geschäfte, muss es seinem deutschen Finanzamt detaillierter als bislang darüber berichten und etwa die Namen von Geschäftspartnern nennen. Tut es dies nicht, drohen Sanktionen. Behörden können Unternehmen den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern. Als Steueroasen gelten solche Staaten, die die Regeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beim Informationsaustausch nicht einhalten wollen. dpa/afp

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