Die "Abendzeitung" (München) geht auf Kritik an der Sperrung von Kinderporno-Seiten ein:

Die "Abendzeitung" (München) geht auf Kritik an der Sperrung von Kinderporno-Seiten ein: Der Bundestag hat Eingriffe ins Netz beschlossen, um Kinderporno-Gangstern das Handwerk etwas schwerer zu machen. Sie sind gering genug und haben dennoch in der Netzszene eine Protestwelle ausgelöst, die ins Lächerliche geht

Die "Abendzeitung" (München) geht auf Kritik an der Sperrung von Kinderporno-Seiten ein: Der Bundestag hat Eingriffe ins Netz beschlossen, um Kinderporno-Gangstern das Handwerk etwas schwerer zu machen. Sie sind gering genug und haben dennoch in der Netzszene eine Protestwelle ausgelöst, die ins Lächerliche geht. "Nur eine Diktatur braucht Zensur", heißt es in den Blogs. Mit Verlaub: Wer so flott von Zensur redet, sollte sich vielleicht in China oder Iran nochmal schlau machen. Die "Tageszeitung" (Berlin) meint zu diesem Thema:Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Die "Frankfurter Rundschau" kommentiert den Beschluss zur Patientenverfügung:Der Bundestag hat am Donnerstag in einer Frage von Leben und Tod eine kluge, eine abgewogene, eine praxisnahe Antwort gegeben. Die 320 Parlamentarier, die für das Gesetz stimmten, haben das Recht des Patienten gestärkt und zugleich rechtliche Klarheit für die Mediziner geschaffen, die bislang in einer solch existenziellen Frage in einer juristischen Grauzone agieren mussten. Am Ende entscheidet der Mensch, nicht der Richter. Das ist gut.Die "Sächsische Zeitung" (Dresden) schreibt dazu: Das Abstimmungsergebnis nach jahrelanger Diskussion und Kompromisssuche zeigt, dass die Abgeordneten bei dem ethisch hochkomplexen Thema noch keinen gesellschaftlichen Konsens gefunden haben. Das Gesetz schafft einen gesetzlichen Rahmen. Viele haben das lange gefordert. Eine letzte Sicherheit, wie Ärzte, Angehörige oder Betreuer im konkreten Fall zu verfahren haben, gibt das Gesetz dennoch nicht. Die Notwendigkeit über Leben und Tod eines Patienten oder eines geliebten Angehörigen zu entscheiden, wirft immer Zweifel auf.

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