DGB-Gewerkschaften uneins über Gesetz zur Tarifeinheit

Berlin · Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD ) kann bei ihren Gesetzesplänen zur Verhinderung von Arbeitskämpfen konkurrierender Gewerkschaften nicht auf die kollektive Rückendeckung der im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Arbeitnehmervertretungen bauen.

Drei der insgesamt acht Einzelgewerkschaften lehnen die Vorlage zur Tarifeinheit generell ab: Verdi, Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Bildungsgewerkschaft GEW. Grund ist ein befürchteter Eingriff ins Streikrecht. Sonderlich zufrieden mit der Nahles-Vorlage sind aber auch die anderen fünf Gewerkschaften nicht. Das macht die Stellungnahme des DGB zu dem Gesetzesentwurf deutlich. Der Vorlage zufolge findet nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Anwendung, falls sich mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können. Es sei aber unklar, wie die Mehrheit ermittelt werde, so der DGB. Auch lasse der Entwurf offen, was genau unter einem Betrieb zu verstehen sei. Arbeitgeber könnten so Betriebszuschnitte vornehmen, die DGB-Gewerkschaften womöglich benachteiligten, sagte Hoffmann.

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