Designer wirft V&B geistigen Diebstahl vor

Saarbrücken. Der Mettlacher Keramikkonzern Villeroy & Boch (V&B) muss sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, die Idee für die erfolgreiche Geschirrserie "New Wave" geklaut zu haben. Der rheinland-pfälzische Designer Wolfgang Blaicher (Foto: SZ) nimmt für sich in Anspruch, der Erfinder des Designs zu sein, auf dem New Wave basiert

Saarbrücken. Der Mettlacher Keramikkonzern Villeroy & Boch (V&B) muss sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, die Idee für die erfolgreiche Geschirrserie "New Wave" geklaut zu haben. Der rheinland-pfälzische Designer Wolfgang Blaicher (Foto: SZ) nimmt für sich in Anspruch, der Erfinder des Designs zu sein, auf dem New Wave basiert.Blaicher begründet den Vorwurf mit der Tatsache, dass sich die Grundformen einer Vielzahl von New-Wave-Produkten aus Formen zusammensetzen lassen, die er 1986 als so genannte Geschmacksmuster angemeldet hatte und die er heute unter dem Begriff "2forms" vertreibt. Blaicher hatte diese so konzipiert, dass sie sich zu immer neuen Formen kombinieren lassen.Mit der Idee, sich auch als Vorlage für ein Geschirr zu verwenden, habe er die Muster 1986 an V&B geschickt, sagt Blaicher. Außerdem habe er dem späteren V&B-Chef Wendelin von Boch 1992 einen Ordner mit Musterformen zukommen lassen, um ihn auf seine Idee hinzuweisen. Tatsächlich existiert ein Schreiben aus dem Jahr 1986, in dem der damalige Leiter des Keramikentwicklungsbereichs, Baldur Schösser, die Entwürfe als "interessantes Puzzle" ablehnt, das aber nicht in das Konzept von V&B passe. Für die Zusendung des Musterordners wiederum hat Blaicher keinen Beleg. Trotz der schriftlichen Ablehnung geht er davon aus, dass seine Entwürfe Grundlage für das Design der New-Wave-Linie wurden, die 2000 auf den Markt kam. Dem allerdings widerspricht der Keramikkonzern. V&B habe keine Urheberrechte verletzt, teilte eine Sprecherin mit. An der Entwicklung der Serie New Wave seien in erster Linie interne Designer, teilweise aber auch freie Designer beteiligt gewesen. Von dem Ordner, den Blaicher an von Boch geschickt haben will, sei nichts bekannt. "Es ist absolut nicht unser Ansinnen, Designs von Dritten zu kopieren oder in unzulässiger Weise Rechte Dritter zu beanspruchen", sagt die Sprecherin. Bereits 2003 hatte Blaicher erstmals bei dem Konzern Rechte an dem Geschirr-Design angemeldet. Schon damals habe der Konzern die Ansprüche abgelehnt, teilt V&B mit. Im Mai dieses Jahres hat der Designer sich laut V&B wieder an das Unternehmen gewandt und Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend gemacht. "Entsprechende Beweise für die Behauptungen von Herrn Blaicher wurden allerdings bis heute nicht vorgelegt", sagt die Sprecherin.Blaicher sieht das anders: Er selbst gibt an, er lasse jetzt die Urheberrechtsverletzung prüfen. Wie und in welcher Form diese Prüfung stattfindet, will er allerdings nicht sagen. Auch sagt er nicht, ob er seine Rechte mit einer Klage einfordern willEiner solchen allerdings räumt V&B wenig Chancen ein. Für einen Urheberschutz sei bei der Gestaltung eine relevante Schöpfungshöhe nötig, die bei der Aneinanderreihung geometrischer Formen wie im aktuellen Falle nicht gegeben sei. Weder die einzelnen Gegenstände noch ihre Zusammenstellung seien mit dem Design von New Wave vergleichbar. Meinung

Nicht wirklich überzeugend

Von SZ-RedakteurJoachim Wollschläger Der Vorwurf, dass V&B beim Design von New Wave abgekupfert hat, scheint auf den ersten Blick plausibel: Offensichtlich ist, dass der für New Wave verantwortliche Designer, Baldur Schösser, die Entwürfe Blaichers zumindest gesehen hat. Auch offensichtlich ist, dass sich viele Formen der New-Wave-Linie mit Blaichers Modellen zusammensetzen lassen.Eine entscheidende Frage muss Blaicher sich aber stellen lassen. Wenn er selber von der Urheberrechtsverletzung überzeugt war, warum hat er dann so viele Jahre nichts unternommen - von einem Brief an das Unternehmen im Jahr 2003 mal abgesehen? Warum hat er nicht sofort Klage eingereicht? Und warum meldet er sich jetzt - zehn Jahre später - zu Wort? Sein Vorwurf kommt zu spät, um wirklich überzeugend zu sein.

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