Der "Reutlinger General-Anzeiger" äußert sich kritisch zum SPD-Vorschlag, Kassen-Ärzte bei Bevorzugung von Privatpatienten zu bestrafen:

Der "Reutlinger General-Anzeiger" äußert sich kritisch zum SPD-Vorschlag, Kassen-Ärzte bei Bevorzugung von Privatpatienten zu bestrafen: Es ist ja richtig, dass die gesetzlich Versicherten, die die Zahlmeister fast aller sogenannten Reformen sind, politische Unterstützung brauchen

Der "Reutlinger General-Anzeiger" äußert sich kritisch zum SPD-Vorschlag, Kassen-Ärzte bei Bevorzugung von Privatpatienten zu bestrafen:Es ist ja richtig, dass die gesetzlich Versicherten, die die Zahlmeister fast aller sogenannten Reformen sind, politische Unterstützung brauchen. Aber niemandem ist damit gedient, wenn ausgerechnet im Verhältnis zwischen Arzt und Patient neues Misstrauen geschürt wird. Das Gegenteil ist wichtig. Natürlich müssen Ärzte auch künftig garantieren, dass Notfälle Vorrang haben unabhängig vom Kassenticket. Doch wer auf die Idee kommt, Terminabsprachen mit strafbewehrten Drohungen und machtstaatlichen Sanktionen zu verbinden, der hat nicht verstanden, worum es geht.

Auch die "Neue Presse" (Hannover) ist skeptisch:

Lauterbach und seine SPD wollen die Zwei-Klassen-Medizin per Gesetz verbieten. Zuwiderhandlung wird mit Geldbußen geahndet. Der Gedanke ist so schlicht, dass er genial sein könnte. Er ist aber leider nur schlicht. Sicher, Privatpatienten kommen oft schneller dran beim Arzt. Aber wer will den konkreten Fall beweisen und dass ein Kassenpatient darunter leiden musste? Der Verdacht wird nicht reichen, um Geldstrafen zu verhängen, von einem Verlust der Kassenzulassung ganz zu schweigen.

Die "Süddeutsche Zeitung" (München) wirbt für gleiche Bezahlung von Leiharbeitern:

Die Leiharbeit verschafft den Arbeitgebern bereits in ihrer ursprünglich angedachten Form den großen Vorteil des entfallenden Kündigungsschutzes. Aber soll man ihnen auch noch zugestehen, dass sie ihren Leiharbeitern erst nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammarbeiter bezahlen müssen? In der Realität hieße dies: nie. Das Prinzip der gleichen Bezahlung muss spätestens nach drei Monaten gelten. Oder man bereitet einer Arbeitswelt den Weg, in der es die Marktwirtschaft nur noch in der freien, aber nicht mehr in der sozialen Ausprägung gäbe.

Die "Westdeutsche Zeitung" (Düsseldorf) meint dazu:

Es ist schlicht ungerecht, wenn zwei dasselbe tun, dafür aber unterschiedlich entlohnt werden. Schwarz-Gelb hat die Gerechtigkeitslücke durchaus erkannt, fürchtet aber um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, wenn die Schere zu schnell geschlossen wird.

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