"Der Entwurf bewegt sich im erlaubten Spektrum"

Saarbrücken. Der Ludwigsplatz ist keine homogene, im Original überkommene Spätbarock-Anlage, das ist unschwer erkennbar. Vielmehr lassen sich verschiedene Bau-Perioden ablesen, unter anderem auch die 50er und 60er Jahre (Staaskanzlei, Wirtschaftsgymnasium)

Saarbrücken. Der Ludwigsplatz ist keine homogene, im Original überkommene Spätbarock-Anlage, das ist unschwer erkennbar. Vielmehr lassen sich verschiedene Bau-Perioden ablesen, unter anderem auch die 50er und 60er Jahre (Staaskanzlei, Wirtschaftsgymnasium). Deshalb hält der Leiter des Landesdenkmalamtes, Josef Baulig, eine "weitere zeitgenössische Hinzufügung zum Ludwigsplatz für legitim". So lautet seine Antwort auf die harsche Kritik an seiner Genehmigung für die von der Kunsthochschule (HBK) geplante Campus-Galerie. Wie die SZ berichtete, haben die namhaften Stengel-Forscher Klaus Güthlein und Hans-Christoph Dittscheid vor einer Zerstörung des Denkmals gewarnt. Baulig meint jedoch: "Wenn bereits fünf Bauperioden ablesbar sind, lässt sich gegen eine sechste nicht argumentieren. Die primäre Aufgabe der Denkmalpflege liegt nicht im Erhalt von Architekturkonzepten, sondern im Erhalt von Originalsubstanz." Und die stamme eben aus verschiedenen Bauphasen. Nach Bauligs Einschätzung verfolgen Güthlein und Dittscheid eine ganz andere Linie, gar eine "Vision": Sie wollten Stengel wiederherstellen. "Aber das ist nicht die Aufgabe der Denkmalpflege. Sondern: Wie gehen wir mit dem Befund um?" So sei der Güthlein-Vorschlag, das Südwestpalais zu rekonstruieren, "kein denkmalpflegerisches Thema, sondern eines der Stadtentwicklung." Generell müsse dann die Entscheidung fallen, den Stengelschen Plänen originalgetreu zur Geltung zu verhelfen. Baulig: "Aus denkmalpflegerischer Sicht verbietet es sich, etwas zu dokumentieren, was nie vorhanden war." Soviel zur Grundsatz-Entscheidung, einen "Neubau" zuzulassen. Doch wie steht es um die Denkmalverträglichkeit des konkreten Entwurfes - einer Art Schaufenster-Architektur über den Resten der Dragonerkaserne? Baulig: "Eine Methode der Denkmalpflege ist da Entwerfen im Bestand. Als Prämisse gilt, dass die neue Substanz als zeitgenössische Ergänzung erkennbar wird. Dies gilt im vorliegenden Fall. Der Entwurf bewegt sich im erlaubten Spektrum." Der Rest sei eine Geschmacksfrage, die ein Denkmalamt nicht zu entscheiden habe. ce

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