etwas Den schwerwiegenden Folgen bei einer drohenden Insolvenzverschleppung entgegenwirken

Als selbstständiger Unternehmer trägt man eine große Verantwortung. Da ist es leicht, mal unbeabsichtigt den Überblick zu verlieren. Im schlimmsten Fall droht die Verschleppung einer Insolvenz. Was es genau damit auf sich hat, wissen die Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.

Obwohl man als Unternehmer immer gewillt ist, sein Schiff auf Erfolgskurs zu fahren, kann so mancher Schiffbruch im Anmarsch sein. Beispielsweise kann durch einen finanziellen Engpass eine Insolvenzverschleppung drohen. Das kann passieren, wenn sich Investitionen anders entwickeln als geplant und dadurch eventuell bereits aufgenommene Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden können. Gemäß § 15a InsO ist nun eine Anklage wegen Insolvenzverschleppung möglich. Im Vorfeld sollte deswegen auf einige Dinge besonders geachtet werden.

Nach dem finanziellen Kollaps einer Firma durch Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann die Verschleppung festgestellt werden – es handelt sich um eine Straftat. Wenn man trotz des Wissens um seine Überschuldung oder seiner Zahlungsunfähigkeit keinen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, macht man sich strafbar. Zur besagten Eröffnung hat man drei Wochen Zeit, wissen die Experten in Ihrer Umgebung.

Als Strafe bei einer Insolvenz-
verschleppung drohen harte Konsequenzen. Einer juristischen Person als Schuldner können bei vorsätzlichem Handeln eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren angelastet werden. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Gefängnisstrafe von immerhin bis zu einem Jahr verhängt werden.

Wenn Schadensersatzansprüche gestellt werden, kann man bei Insolvenzschaden zudem mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Als Geschäftsführer einer GmbH kann man für bis zu fünf Jahre ausgeschlossen werden. Rechtsanwälte Ihres Vertrauens raten dazu, das Risiko einer Insolvenzverschleppung möglichst sofort auszuschließen.

Der wichtigste Punkt, eine Verschleppung zu vermeiden ist es, stets einen Überblick über die finanziellen Aspekte des Unternehmens zu haben. Nur so kann sofort einer Insolvenzverschleppung entgegen gehandelt werden, falls Geldschwierigkeiten bekannt werden. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit kann in einem Zeitraum von drei Wochen erkannt werden. Innerhalb dieses Zeitfensters ist es möglich, die fällige Sanierung anzustreben.

Sollte es sich doch als zu schwierig herausstellen einen Überblick zu behalten, raten Ihre Rechtsanwälte dazu, einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren zu stellen. Die Experten raten außerdem dazu, ein solches Verfahren nicht unnötigerweise hinauszuzögern, da auch fahrlässiges Handeln bestraft werden kann.

Nicht bei jeder finanziell unangenehmen Situation droht sofort eine Insolvenzverschleppung. Doch aufgrund der eigenen Unsicherheit und Überforderung in solchen Zeiten riskieren viele Unternehmer die Verschleppung durch unnötiges Zögern. Rechtsanwälte und Schuldnerberater in Ihrer Nähe sind sich der komplexen rechtlichen Lage bewusst und unterstützen Sie gerne dabei, Schlimmerem entgegen zu wirken.

Der Berater Ihres Vertrauens nimmt Ihre Finanzen genauestens unter die Lupe und erkennt, ob tatsächlich eine Insolvenzverschleppung vorliegt. Gegebenenfalls stellt er einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und steht Ihnen bei den folgenden Schritten mit Rat und Tat zur Seite. Für alle weiteren Fragen zum Themenkomplex Insolvenzverschleppung, Insolvenzverfahren und Sanierung stehen Ihnen Ihre Rechtsanwälte in der Nähe gerne zur Verfügung.
PR/bo

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